Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 205

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riode um zirka 3 Milliarden € – und auf der anderen Seite Steuern und Abgaben auf Vermögen und Kapital erhöht oder neu eingeführt wurden, um mehr Steuergerechtig­keit zu schaffen. Es stimmt nämlich, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit in Ös­terreich viel zu hoch sind und Steuern auf Vermögen, Kapital und Kapitaleinkommen vergleichsweise viel zu niedrig. Letztes Mal haben wir da ein wenig für Angleichung ge­sorgt.

Wenn Sie sich das Regierungsprogramm ansehen, dann sehen Sie, es geht in diesen fünf Jahren auch darum, das noch weiter anzugleichen, das heißt natürlich, Steuern zu erhöhen, vor allem Vermögen- und Kapitalbesteuerung, und dafür auch die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu senken. Zum Teil erfolgt eine Senkung der Steuern und Ab­gaben bereits jetzt, nämlich mit der Senkung der Lohnnebenkosten. Wir haben ja in Aussicht genommen, dass wir um 2016 herum eine große Lohnsteuerreform machen, das heißt die Steuern und Abgaben auf Arbeit stark absenken.

Was machen wir heute? – Ein paar Auszüge: Es geht um Steuern und Abgaben auf Vermögen und Kapital, also für diesen Bereich. Ja, da tun wir einiges, aber das halte ich auch für richtig.

Wir streichen die Absetzbarkeit für Managergehälter quasi ab 500 000 €. Das heißt, alles, was über 500 000 € ist, muss „verKöStet“ werden, muss einfach aus versteuer­ten Gewinnen bezahlt werden. Wir haben steuersystematisch auch jetzt bereits etwas Ähnliches, nämlich zum Beispiel die Luxustangente bei Dienstautos. Wenn jemand ei­nen Ferrari als Dienstauto will, ist das ja schön, aber das kann er nicht zur Gänze vom Betrieb absetzen, sondern eben nur bis zu einem gewissen Bereich. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Genauso kann die Gesellschaft definieren, ab 500 000 € ist die Frage, welcher Zusam­menhang zwischen Einkommen und Leistung besteht. – Wir sagen: Bei allem über 500 000 € würden wir zumindest diese Verbindung zwischen Einkommen und Leistung unter einem großen Fragezeichen sehen, und da haben wir etwas Ähnliches wie die Luxustangente, die wir steuersystematisch in anderen Bereichen haben.

Bei der Gruppenbesteuerung ist es nicht so, dass alle rausfliegen, die jetzt außerhalb der Europäischen Union sind, sondern in jenen Ländern, mit denen es kein Doppelbe­steuerungsabkommen und kein Amtshilfe-Durchführungsgesetz gibt, kann man Unter­nehmungen in der Gruppe nicht mehr besteuern – auf gut Deutsch: dort, wo wir nicht real bei einer Behörde anrufen und nachfragen können, ob die Angaben des Steuer­pflichtigen stimmen oder nicht. Wenn es keine Abkommen gibt, dann ist das nicht mehr möglich, und das halte ich im Prinzip für richtig.

Das Zweite: Wir streichen die Firmenwertabschreibungen. Und das ist auch gut! Wir wissen, dass das dazu geführt hat, dass viele Unternehmen quasi selber eingeschätzt haben, was ihre ausländische Beteiligung wert sein könnte, und sie einfach klein ge­macht haben, wenn es darum gegangen ist, Steuern in Österreich zu sparen. Dem wol­len wir einen Riegel vorschieben. Es hat nie irgendjemand behauptet, dass nur auslän­dische Unternehmen von der Gruppenbesteuerung einen Vorteil haben. Es war immer klar, dass es in erster Linie nur österreichische Unternehmen sein können, die den Vor­teil der Gruppenbesteuerung haben.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ob Starbucks oder IKEA nur 1 Prozent Steuern in Öster­reich zahlen oder andere österreichische Betriebe auch, ist mir herzlichst egal. Mir geht es darum, dass alle Unternehmen einen fairen Beitrag leisten sollen, um unsere Ge­sellschaft und die Kosten dieser Gesellschaft mitzufinanzieren. Wir haben gesehen, dass das durch die Gruppenbesteuerung eben nicht der Fall war. Deshalb ist es gut, dass es da weitere Einschränkungen gibt und dass diese Unternehmen auch einen fairen Beitrag zur Finanzierung der Gesellschaft leisten, wie das jedes kleine und jedes mittlere Unternehmen ohnehin machen muss.

 


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