Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 206

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der nächste Bereich ist der Soli-Beitrag, das heißt, dass jene, die besonders gut ver­dienen, einen höheren Beitrag leisten. Der Soli-Beitrag wird jetzt verlängert; er war quasi befristet bis 2016 und wird jetzt verlängert, das halte ich auch für wichtig.

Nun zur Bankenabgabe: An alle, die jetzt erklären, wir seien so böse, weil wir die Deri­vate nicht mehr in der Besteuerung drinnen haben: Das muss man sich anschauen, das war sehr, sehr leicht zu umgehen. Die meisten Banken haben die Derivate vom Balance Sheet runternehmen können und haben dafür einfach keine Steuer bezahlt. Wenn ich in der Praxis merke, dass eine Steuer umgangen wird und damit kein Len­kungseffekt besteht, sondern sich Einzelinstitute einfach ihre Steuer kleinrechnen kön­nen, dann ist die Frage, ob man eine Schieflage oder eine gerechte Besteuerung des Systems will.

Wir haben gesagt, wir wollen eine gerechte Besteuerung des Systems und einen aus­reichenden Beitrag. Insofern ist die Erhöhung der Bankenabgabe mit 90 Millionen € pro Jahr gut und richtig.

All jene, die behaupten, dass bei der Hypo der Steuerzahler quasi alles zahlen muss, alle, die heute gegen die Erhöhung der Bankenabgabe stimmen, müssen dann den Wählerinnen und Wählern erklären, wieso nicht die Banken die Rechnung bezahlen, sondern sie beim Steuerzahler bleiben soll. Wir sagen: Nein, der Steuerzahler streckt vor, aber am Ende des Tages sollen es die Banken zahlen! Also, das sollten Sie sich mit Ihren Wählern ausmachen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.00


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Mag. Hai­der. – Bitte.

 


20.00.30

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Da Kollege Krainer jetzt den Solidaritäts­zuschlag für besser Verdienende erwähnt hat, habe ich mich gefragt, wie das bei ei­nem 7 000-€-Nebenjob und einem 8 500-€-Halbjob ist. Fällt man da auch noch hinein? Nicht, dass Sie sich einen dritten Nebenjob auch noch suchen müssen! Aber da wissen die Österreicherinnen und Österreicher wenigstens, warum die erste Handlung dieser Regierung in Steuererhöhung besteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich­tes, wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet die Ziffer 4 wie folgt:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 lautet:

‚(3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind:

1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagever­mögens von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Be­triebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dient. Dabei gelten Wirtschaftsgüter,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite