die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes eingesetzt werden, nicht einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte als zugerechnet.
2. Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2 und Z 3.‘“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag sowie auch andere heute hier von der Opposition eingebrachte Abänderungsanträge zeigen es ganz deutlich: Dieses Abgabenänderungsgesetz, das uns heute vorliegt, ist ein Husch-Pfusch-Gesetz, das – und das sagt auch die Analyse des Budgetdienstes – von nicht nachvollziehbaren oder falschen Berechnungsgrundlagen ausgeht. Das ist wirklich der Tenor des Budgetdienstes. (Abg. Mag. Schieder: Falsch sind die nicht!)
Ich will gar nicht verhehlen, dass es auch gute Maßnahmen in diesem Konvolut, das Sie uns heute vorgelegt haben, gibt. Ein Beispiel ist etwa die Streichung der Gesellschaftsteuer, die ich selbst vor drei Jahren beantragt habe und der Sie im Finanzausschuss ein Begräbnis erster Klasse durch Vertagung beschert haben. Gegen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen kann man auch nicht sein. Nur die Grundlagen, mit denen Sie rechnen, kann nicht einmal der Budgetdienst nachvollziehen.
Was Sie hier und heute von uns wollen, ist nichts anderes als ein 5,4 Milliarden € schweres Belastungspaket für 2014 bis 2018 mit nicht nachvollziehbaren Zahlen – Hauptsache Steuererhöhung. Das Meiste davon soll auch noch über die Erhöhung der Verbrauchsteuern hereinkommen: Tabaksteuer 1,17 Milliarden €, Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer zusammen 280 Millionen €, motorbezogene Versicherungssteuer 1,12 Milliarden €, und dann noch 230 Millionen € Normverbrauchsabgabe. Allein gegen die motorbezogene Versicherungssteuer gibt es schon über 120 000 Unterschriften der Österreicherinnen und Österreicher, und es werden stündlich mehr. Das trifft die Konsumenten. Der andere Teil der Belastungen trifft die kleinen und mittleren Unternehmen.
Seit SPÖ und ÖVP in der Regierung sind, werden die Österreicher, die arbeiten und sich mit Fleiß Heim und Haus geschaffen haben, wird der Mittelstand nur noch mit Steuern bestraft. Diejenigen, die in Pension gehen, werden 35 Tage vorher noch zwangsweise in eine Schulung geschickt, und die, die im Häfen sitzen, kriegen dafür 2,5 Prozent Lohnerhöhung.
Eigentlich sollten Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, und Ihre Kollegen, die heute nicht da sind, die Hälfte Ihres Gehalts spenden, denn das ist Ihre Arbeit gar nicht wert. Schade, dass Österreich auf diese Art und Weise an die Wand gefahren wird! (Beifall bei der FPÖ.)
20.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteu-
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