Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 217

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.33.18

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade vom Vor­redner gehört, die Diskussion um die Errichtung einer Medizinischen Universität, jetzt konkret der Medizinischen Fakultät in Linz, ist eigentlich schon lange Jahre geführt worden. Was wir heute vor uns haben, ist de facto die formale Konkretisierung, was die entsprechenden Schritte auf Bundesebene anbelangt, durch eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich, womit eben auch die formale Grund­lage für die Errichtung einer Medizinischen Fakultät in Linz geschaffen wird.

Damit wird geregelt, dass die Einrichtung des Studiums unter finanzieller Beteiligung des Landes Oberösterreich inklusive Regelung der Studierendenanzahl und einem zeit­lichen Aufbaupfad festgelegt wird. Es ist auch die Regelung der Kosten klar festgelegt, es ist eine transparente Regelung festgelegt, was den klinischen Mehraufwand anbe­langt, und es ist auch eine Klärung enthalten, was die Zusammenarbeit und die Ein­richtung des neuen Studiums in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz an­belangt.

Was die Eckdaten des Projektes anbelangt, soll bis zum Jahr 2028 die Fakultät bei maximal 300 Anfängern pro Jahr schrittweise auf insgesamt 1 800 Studenten wachsen. Der Beginn wird mit 60 AnfängerInnen gemacht, die jährliche Steigerung beträgt maxi­mal 60. Vereinbart ist auch eine Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz. 120 Anfänger pro Jahr sollen die ersten beiden Jahre ihres Studiums an der MedUni Graz absolvieren, 180 sollen in Linz beginnen. Die Sezierkurse sollen für alle 300 An­fänger pro Jahr in Graz stattfinden, um auch die teure Infrastruktur gemeinsam zu nut­zen. – Das ist einmal das, was an Rahmenbedingungen vorgesehen ist.

Und was die Diskussion anbelangt, ist diese ja teilweise schon angesprochen worden. Es geht um mehrere Fragen. Die eine Frage ist folgende: Ist eine Artikel-15a-Verein­barung geeignet, so etwas vorzusehen und durchzuführen? – Ich glaube, sie ist sehr wohl und gut geeignet. Wir haben zwei Beispiele, nämlich die Donau-Universität Krems und das IST in Maria Gugging. Da ist es im Rahmen von Artikel-15a-Vereinbarungen darum gegangen, dass dort, was die Beteiligung – vor allem des Landes Niederöster­reich – betrifft, eine klare Entwicklung vorgegeben ist, was Raum, Infrastruktur und Be­trieb anbelangt und vor allem die Kostenaufteilung geklärt ist. Das heißt, das Budget für den Bund ist geklärt und überschaubar.

Ähnliches ist auch jetzt vorgesehen: Wir haben eine klare Regelung, was die Höhe der Bundeskosten anbelangt. Die Kosten für die Medizinfakultät in Linz belaufen sich in dieser Legislaturperiode auf insgesamt 58,2 Millionen €. In diesen Kosten sind bereits der gesamte laufende klinische Mehraufwand und die Zusatzkosten, was die Vereinba­rung im vorklinischen Bereich mit der MedUni Graz anbelangt, enthalten.

Nun kommt ein entscheidender Punkt, der ja mehrmals als Befürchtung angesprochen worden ist, nämlich: Wird durch diese Vorgangsweise anderen Universitäten in der Entwicklung etwas weggenommen? – Das ist nicht der Fall. Wir haben geklärt, dass das aus entsprechenden Mitteln des Finanzministeriums – Maria Fekter hat das vorbe­reitet –, dass das also aus diesen Reserven kommt, die zusätzlich bereitgestellt wer­den, daher gibt es keine Beeinträchtigung und Benachteiligung anderer.

In diesem Zusammenhang hat Frau Abgeordnete Maurer argumentiert, Linz wird hier sozusagen zugeordnet und andere eben nicht. – Das kann man so sehen. Man kann es natürlich auch genau umgekehrt sehen: Wenn Linz geklärt ist, ist keine Befürchtung


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