chen lange gedauert. Frau Kollegin Moser, die neue Vorsitzende, kann heute nicht hier sein, sie ist entschuldigt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht die Übergabe des Vorsitzes gut funktioniert hat und dass es hervorragend klappt. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich aber als ehemaliger Vorsitzender bei den Fraktionsführerinnen und ‑führern der alten GP noch einmal bedanken, bei der Frau Kollegin Lapp, die ja nicht mehr da ist, beim Kollegen Gahr, da sitzt er, beim Kollegen Zanger, bei – jetzt muss ich nachdenken; bei mir selber weniger – der Frau Abgeordneten Schenk, die jetzt nicht da ist. So war es in der letzten GP.
Dieses Mal haben wir – der Erstredner Mayer hat ja darauf hingewiesen – einen ziemlichen Rückstand aufzuarbeiten – auf dieses Thema komme ich am Schluss noch kurz zu sprechen; ich hoffe, das kommt entsprechend in die Gänge –, weil Fraktionsmeinungsdifferenzen doch immer wieder dazu geführt haben, dass manches nicht behandelt wird. Aber dem werde ich mich noch zuwenden.
Aber jetzt zunächst nur zu den drei Tätigkeitsberichten. Da geht es traditionellerweise vor allem immer um die allgemeinen Fragen der öffentlichen Finanzkontrolle, und da gibt es ja immer Licht und Schatten.
Zunächst zum Licht vielleicht eine Spur. Es ist so, dass schon im Jahr 2009 nicht zuletzt durch die Initiative der Grünen eine Verfassungsänderung erreicht wurde, dass der Bundesrechnungshof – ich sage jetzt Bundesrechnungshof – immerhin die Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern prüfen darf, aber immer noch nicht alle. Darum kämpfen wir weiter. Das überfordert den Rechnungshof nicht, weil er sich ja nach einem bestimmten Schema aussucht, wo er hingeht, und da natürlich die prophylaktische Wirkung, aber auch, wie Sie zunehmend in den letzten Jahren immer betonen, die Beratungswirkung umso stärker werden kann.
Gleichzeitig haben wir aber die verfassungsrechtliche Bestimmung und Möglichkeit für die Länder verabschiedet, dass diese dann wenigstens Gemeinden unter 10 000 Einwohnern prüfen können. Das war jetzt lange eine grimmige Phase, weil wenig dazugekommen ist. Jetzt darf ich aber ausnahmsweise einmal das Bundesland Steiermark loben. Da gibt es zumindest einmal eine politische Einigung in der letzten Woche, dass das dort jetzt doch gemacht wird. Das ist nach diesem Fohnsdorfer Exzess vielleicht nur richtig und gut. Ich hoffe aber auch, dass die Landesrechnungshöfe wenigstens halbwegs den Prüfstandard und den Status des Bundesrechnungshofs erreichen können, damit da auch entsprechend etwas ausgelöst wird, denn sonst hilft es ja auch nicht so viel. Das ist auch ein altes Thema.
Natürlich, bei den Gebietskörperschaften beginnend bei den Gemeinden wäre das transparente Haushalts- und Rechnungswesen nach wie vor das Kernthema. Was uns da sozusagen schon alleine in der Beobachtung und damit aber in der Diagnose und dann aber vor allem in der Therapie verloren geht, ist nach wie vor immens.
Ich brauche mich aber gar nicht nur bei den Gemeinden aufzuhalten. Da gibt es ein paar Bundesländer, wo das schlimmer ist, bei anderen ist es viel besser – traditionelles West-Ost-Gefälle im Übrigen, scheint mir. Also Niederösterreich, Steiermark verheerend. Das findet man hüben wie drüben, da braucht man gar keine parteipolitische Zuordnung vorzunehmen, wenn man sieht, wie manche Gemeinden dastehen, und zwar nicht immer nur aufgrund der schwierigen Budgetsituation, die sich ja ergibt aufgrund der Schrumpfung von Einwohnerzahl, Ertragsanteilen und so, sondern entweder aufgrund von Überforderung oder mannigfaltiger Misswirtschaft. Das gibt es einfach. Und dem muss man schon nachgehen, wenn sich das in manchen Bundesländern besonders häuft.
Bleiben wir gleich bei den Bundesländern, weil das jetzt alles allgemeines Thema der Finanzkontrolle ist! Von einem einheitlichen Spekulationsverbot natürlich weit und breit keine Rede. Sie haben in den Verhandlungen einen Kompromiss angeboten, Sie wa-
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