Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 242

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Kollege Gahr, ich weiß, ihr hängt euch immer an die 80 Prozent – ein paar Prozent auf oder ab ist jetzt nicht so tragisch, da bin ich auch bei dir, Kollege Mayer –, aber die wirkliche Kohle ist bei jenen 20 Prozent zu holen, die ihr nicht umsetzt. Das müsst ihr halt auch einmal sehen, vielleicht kniet ihr euch beziehungsweise die Regierung sich da einmal ein bisschen hinein. Immer dann, wenn es darum geht, Strukturen zu verän­dern, wird es happig, aber da, wie gesagt, liegt die echte Kohle drin, was ja auch der Bevölkerung etwas bringen würde. Der Rechnungshof ist nach meinem Verständnis sowieso die einzige Instanz im Land, die sich von selbst rechnet.

Die Gemeindeprüfungen sind auch angeschnitten worden; ich möchte jetzt einmal auf eine zurückgreifen, die schon ein paar Jahre zurückliegt. Ich glaube, es war im Jahr 2011, in Fohnsdorf in der Steiermark, wir alle kennen das Desaster, zumindest wir Steirer, das da passiert ist, aber das wahre Unglaubliche liegt eigentlich darin, dass aufgrund des Berichtes die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begonnen hat. Jetzt schrei­ben wir das Jahr 2014, und in der Zwischenzeit ist nichts passiert. Es hat ein paar par­lamentarische Anfragen zu diesem Thema gegeben, die ehemalige Justizministerin Karl – sie sitzt jetzt dort in der zweiten Reihe – kann sich wahrscheinlich noch erinnern, dass wir ebenfalls eine gehabt haben. Passiert ist gar nichts! Erst kürzlich habe ich wieder eine Antwort bekommen, dass auf einmal nach drei Jahren die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen festgestellt worden ist. Also verstehen kann ich das nicht.

In dem Bericht gibt es das Kapitel „Verletzungen der Gemeindeordnung“ – das ist ein eigenes Kapitel im Bericht –, und da steht zum Beispiel, dass, dessen ungeachtet, die Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung in mehreren Bereichen ver­letzt wurden. Verstöße belasteten das rechtmäßige Zustandekommen der Beschlüsse, könnten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Ungültigkeit der Be­schlüsse führen. Es wird ausgeführt, dass diese Verletzungen vom Tätigwerden eines unzuständigen Organs geprägt waren, von Überschreitungen der Außenvertretungsbe­fugnis des Bürgermeisters bis hin zur Nicht-Einholung einer aufsichtsbehördlichen Ge­nehmigung, Missachtung von Rechnungslegungsvorschriften, und so weiter und so fort.

Ich weiß, das, was der Rechnungshof beweisen kann, sagt er, und das, was er nicht beweisen kann, sagt er nicht. Das heißt, es gibt Unterlagen dazu, die Staatsanwalt­schaft bräuchte meines Erachtens eigentlich nur zum Rechnungshof zu gehen und diese Unterlagen einzufordern und könnte mit einer Anklage, umformuliert oder nicht, die Geschichte einmal zu Ende bringen.

Ich sage jetzt einmal für mich: Wenn da jetzt nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, und zwar dieses erste halbe Jahr, endlich einmal etwas zustande kommt, dann werden wir von der Freiheitlichen Partei aus uns sicher dieses Themas im Herbst noch einmal annehmen, denn das kann es nicht sein. Man stelle sich nur vor, es wäre ein Frei­heitlicher oder irgendein anderer Oppositionspolitiker Bürgermeister in einer solchen Pleitegemeinde. Wie schnell würde der vor dem Kadi stehen! – Also das kann es mei­nes Erachtens nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

22.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Kollege, ich glaube, Sie wollten einen Antrag ein­bringen. (Abg. Zanger: Absichtlich nicht!) Okay.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kogler zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann-Stellvertreter.

 


22.10.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): „Ingenieur“ doch nicht; aber ich glaube, das wird in Krems auch nicht vergeben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Es ist jetzt endlich zum ersten Rechnungshofausschuss gekommen. Das hat doch ein biss-


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