Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 241

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Zum Finanzskandal Salzburg hat der Rechnungshof klar festgestellt, dass es Kontroll­lücken gegeben hat, und hat vorgeschlagen, das Spekulationsverbot sofort einzufüh­ren, ebenso ein neues Haushaltsrecht und eine neue Buchführung.

Aufgrund des Medientransparenzgesetzes, das ab sofort auch der Rechnungshofkon­trolle unterliegt, werden 6 500 sogenannte Einrichtungen veröffentlicht, und der Rech­nungshof prüft diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Hier gibt es durchaus noch weitere Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

Insgesamt zeigt dieser Bericht 2013, dass die Arbeit des Rechnungshofes in Öster­reich funktioniert, dass wir, sage ich, da und dort weiter intensiv arbeiten müssen, die Berichte möglichst zeitnah aufzuarbeiten, um diese Berichte auch in die politische Ar­beit, in die politische Entscheidungsfindung einzubinden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


22.03.41

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Ich glaube, das war schon ein sehr gutes Zeichen, eine sehr gute Sache, die Einladung am Mittwoch in den Rechnungshof selbst und dann am Donnerstag die Diskussion im Ausschuss; danke auch dafür. Die Diskussion, die wir dann geführt ha­ben, ist ja nicht ganz neu. Bereits im Jahr 2012 ist das Thema aufs Tapet gekommen, dass die Finanzierungslücke im Budget des Rechnungshofes vorhanden ist.

Man sieht, man muss immer wieder darauf drängen, dass man vielleicht wirklich einmal zu einer vernünftigen Diskussion kommt. Ich sage, ich bin einmal hoffnungsfroh, dass dieses Zusammensitzen, das wir beschlossen haben, das auch Kollege Mayer schon angesprochen hat, jetzt wirklich passiert. Für mich eineinhalb Jahre zu spät, aber okay, gehen wir es einmal wirklich an, ich bin guter Dinge! Auch wenn mich deine Worte schon wieder ein bisschen skeptisch stimmen, Kollege Mayer, wenn du sagst, dass wir, wenn wir in Zukunft dem Rechnungshof Aufgaben übertragen, die Finanzierung gleich mitbedenken müssen.

Ich denke, wir müssen jetzt schon jene Aufgaben noch einmal überdenken, mit denen wir den Rechnungshof schon belastet haben. Schauen wir uns das vielleicht einmal kurz an! Es geht da zum einen um das Parteiengesetz, wonach der Rechnungshof Rechtsgeschäfte der seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger mit politischen Par­teien und deren Beteiligungsunternehmen zu erheben und zu veröffentlichen hat. Das steht so im Gesetz, und das sind immerhin 5 700 Rechtsträger. Also man kann sich schon vorstellen, welch immensen Verwaltungsaufwand das für ein Organ, das eigent­lich ein Kontrollorgan des Parlaments ist, bedeutet. Eigentlich müssen wir uns schon überlegen, ob wir nicht zu sehr die Kernkompetenzen unseres Organs einschränken.

Aber das geht noch weiter. Es gibt da auch noch dieses Medientransparenzgesetz, wo­nach der Rechnungshof eine halbjährlich – und das ist für mich der noch größere Wahnsinn –, eine halbjährlich zu aktualisierende Liste der seiner Prüfungszuständigkeit unterliegenden Rechtsträger an die KommAustria übermitteln muss. Das heißt, der Rechnungshof muss alle halben Jahre einmal diese Rechtsträger anschreiben, das dann in Evidenz halten, schauen, ob alles zurückkommt, vermutlich ein paar Mal urgie­ren, nehme ich an – das wird nicht ausbleiben –, und das bei 5 700 Stellen zwei Mal im Jahr. Irre, was wir da zumuten! Der Präsident hat Auskunft darüber erteilt, dass dafür bis dato 939 Personentage nur für die Administration aufgewendet wurden. Das ent­spricht im Wesentlichen 16 Follow-up-Überprüfungen, die, wie wir jetzt von allen Seiten gehört haben, sehr relevant, wichtig und interessant sind, wenn es darum geht, die Umsetzungswilligkeit, -fähigkeit nachzuvollziehen.

 


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