Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 251

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 8. Bericht des Rech­nungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.): in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2014

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sondertätig­keiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in An­spruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt wer­den.

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrechtzu­erhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 € 3,6 Mio.. Der Rechungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof ge­zwungen sein seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu re­duzieren.

Weiters schilderte der Rechnungshofpräsident Dr. Moser den Ausschussmitgliedern des Budgetausschusses ausführlich die vielen neuen Aufgaben des RH bei der Umset­zung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie im Rahmen des neuen Haushaltsrechts, unter anderem die Herausforderungen bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Ana­lysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungs­aspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungs­hof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prü­fungen durchzuführen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr €500.000,- ausgege­ben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genann­ten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

In diesem Zusammenhang sprach sich auch Präsident Moser dafür aus, dem Rech­nungshof die Verwaltungstätigkeit im Bereich des Medientransparenzgesetzes, etwa bei Erstellung von der Listen der ihm bekannten seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Na­men, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu erleichtern, indem diesen einen Melde­pflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.

Durch Wegfalls der Follow-Up-Prüfungen und den weiniger werden und in die Tiefe ge­henden Berichten wird der Informationstand der Abgeordneten verschlechtert.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und dem Rechnungshof im Bereich des BVG-MedKF-T dahingehend eine Verwal­tungsvereinfachung zuteilwird, indem bei Erstellung der Liste der der Rechnungshof­kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger er­forderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht für


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