Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 260

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nahmen sichergestellt ist. Dabei hat sich im Rahmen der Begutachtung jedoch gezeigt, dass diese Quote der nachvollziehbaren finanziellen Auswirkungen leider auf unter 50 Prozent gefallen ist. Im Jahr 2010 lag die Quote noch bei 68 Prozent. Das zeigt, will man nachhaltig agieren, ist es notwendig, dass man weiß, welche finanziellen Auswir­kungen mit einem Gesetzesvorhaben verbunden sind.

In diese Blickrichtung geht auch die Gemeindeprüfung des Rechnungshofes. Diese Ausweitung war lange in Diskussion. Der Rechnungshof kann jetzt von den 2 356 Ge­meinden 74 prüfen. 49 davon haben zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern. Mehr als die Hälfte davon hat er bereits einer Prüfung unterzogen.

Gerade der Gemeindequerschnitt, den der Rechnungshof im Jahr 2013 veröffentlicht hat, zeigt, wie wichtig es ist, dass im Gemeindebereich Prüfungen durch Rechnungs­höfe durchgeführt werden, weil die durchgeführten Prüfungen belegen, dass die Re­chenwerke der Gemeinden im Hinblick auf Aussagekraft und auf Vergleichbarkeit schwere Mängel aufweisen, dass die Rechenwerke keine vollständige, hinreichende Information über die finanzielle Lage der Gemeinden bieten.

Von Herrn Abgeordnetem Hauser wurde das Problem angesprochen, dass sehr viel ausgelagert worden ist, wobei der Gemeinderat oft selbst nicht weiß, was tatsächlich in ausgelagerten Bereichen geschieht.

Dass wir in diesem Bereich Klarsicht brauchen, dass im Gemeindebereich etwas getan werden muss, zeigt sich auch, wenn man sich die Entwicklung der Investitionen an­schaut. Die Prüfung von acht Gemeinden hat beispielsweise gezeigt, dass die überwie­gende Anzahl dieser Gemeinden zwar eine positive Finanzspitze gehabt hat – das heißt jene Mittel, die man benötigt, um Investitionen durchzuführen –, dass aber bei al­len Gemeinden, die wir geprüft haben, die Investitionen zurückgegangen sind bezie­hungsweise in jenen Bereichen, in die man investiert hat, dies zulasten der Finanz­schulden ging.

Das zeigt, die Gemeinden brauchen mehr Klarsicht. Wir müssen schauen, dass die Gemeinden tatsächlich in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe im Rahmen der Da­seinsvorsorge erfüllen zu können. Dafür brauchen wir ein Rechnungswesen, das auch zulässt, dass man steuern kann.

Es zeigt sich aber auch, wenn man sich den Abwasserbereich anschaut, dass im Be­reich der Abwasserversorgung von den acht Gemeinden, die wir im Rahmen des Ge­meindequerschnittes geprüft haben, fünf Gemeinden Überschüsse im Rahmen einer Rücklage für künftige Investitionen nicht vorgesehen haben, sondern diese Überschüs­se für den allgemeinen Haushalt verwendet haben, was im Widerspruch zu dem Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes steht und im Ergebnis die Einhebung einer Steuer ohne Rechtsgrundlage darstellt. Auch da wäre in Blickrichtung auf die Siche­rung des Wirtschaftsstandortes darauf zu achten, dass im Bereich des Gebührenhaus­haltes mehr Transparenz besteht.

Im Bereich des Parteiengesetzes, des Medientransparenzgesetzes möchte ich nur da­rauf hinweisen, dass zwar auf den Berichten Rechnungshof draufstehen soll, aber nicht Rechnungshof drinnen ist. Die Tätigkeit, die der Rechnungshof beim Parteiengesetz und beim Medientransparenzgesetz entfalten kann, besteht im Wesentlichen in der Entgegennahme, der Verwaltung und der Veröffentlichung der enthaltenen Informa­tionen. Er hat aber in dem Fall keine originäre Prüfmöglichkeit im Hinblick auf Vollstän­digkeit und Richtigkeit.

Ich möchte auch erwähnen, dass der Rechnungshof aufgrund seiner Leistungen im Jahr 2013 auf einem Kongress, der in Peking stattfand, mit einem internationalen Preis ausgezeichnet worden ist. Die Gründe für diese Auszeichnung waren zum einen, dass der Rechnungshof ein intensives Reformprogramm zur umfassenden Modernisierung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite