Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 259

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Wenn wir uns den Maßnahmenvollzug ansehen, dann sehen wir, dass wir bei § 21 Abs. 1 derzeit relativ stabil sind. Bei § 21 Abs. 2 explodieren wir förmlich. Bei § 22, kann man sagen, haben wir in allen Anstalten Abteilungen zur Entziehung, und § 23 ist totes Recht – ich glaube, in ganz Österreich gibt es nur einen.

Ich fordere seit Langem – und ich appelliere jetzt einmal auch an den Koalitionspart­ner –, schauen wir uns das mit dem Maßnahmenvollzug an! Ich glaube, dieser gehört komplett neu aufgestellt, komplett neu beschlossen, weil sonst bringt es uns nichts.

Bei dem einen Paragraph wissen wir nicht, was wir machen sollen, weil wir förmlich ex­plodieren, und die anderen beiden Paragraphen sind in Wirklichkeit schon totes Recht.

Bevor ich meinen kurzen Beitrag beende, noch eine Sache: Ich habe noch nie etwas gegen Kontrolle gehabt, aber es ist nicht gescheit, wenn wir uns selber blockieren und dazwischen keine Kontrollebenen ausschalten.

Ich habe nichts dagegen, die Prüfungen soll der Rechnungshof machen, aber dann brauchen wir weder die Gebarungsprüfung noch die Bezirkshauptmannschaft. Die blo­ckieren jedes Mal, wenn sie kommen, ein paar Tage lang alle Gemeindebediensteten. Dann soll das gleich der Rechnungshof machen! Wenn wir von Verwaltungsvereinfa­chung, wenn wir von Effizienzsteigerung reden, dann sollte man sich auch dazu beken­nen, dass wir hier eine effiziente, nachvollziehbare Lösung zusammenbringen – und nicht, dass einer nach dem anderen kommt. Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinne, Herr Präsident Moser!

Darum würde ich darum bitten, dieses Thema Maßnahmenvollzug anzugehen. Es wird dann eine politische Diskussion folgen, wie wir uns entscheiden werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist der Herr Präsident des Rechnungs­hofes. – Bitte.

 


23.02.00

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen allen dafür bedanken, dass auch zu dieser sehr späten Nachtstunde (Abg. Dr. Fekter: Wie immer!) von allen Fraktionen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes so positiv hervorgeho­ben worden ist. Ich glaube, gerade der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2013 zeigt, dass dieses Lob für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gerechtfertigt ist.

Im Jahr 2013 hat der Rechnungshof 56 Berichte an den Bund, 86 Berichte an die Län­der beziehungsweise 26 Berichte an die Gemeinden und Gemeindeverbände vorge­legt.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof auf die gesamtstaatliche Budgetverantwortung beziehungsweise auf die Verbundenheit der Finanzwirtschaft besonderes Augenmerk gelegt, indem auch im Jahr 2013 dem Hohen Haus mehr als 22 Querschnittsprüfungen vorgelegt worden sind.

Betrachtet man den Bundesrechnungsabschluss – auch ein Produkt des Rechnungs­hofes –, so zeigt er im Rahmen des Budgetvollzuges, dass, will man das gesetzte Ziel, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, erreichen, Strukturmaßnahmen auf allen Ebenen – auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene – durchzuführen sind.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man das selbstgesetzte Ziel, nämlich das Ziel im § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes, einhält, nämlich dass tatsächlich eine Nach­vollziehbarkeit der Kalkulation der finanziellen Auswirkung von rechtsetzenden Maß-


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