Wenn wir uns den Maßnahmenvollzug ansehen, dann sehen wir, dass wir bei § 21 Abs. 1 derzeit relativ stabil sind. Bei § 21 Abs. 2 explodieren wir förmlich. Bei § 22, kann man sagen, haben wir in allen Anstalten Abteilungen zur Entziehung, und § 23 ist totes Recht – ich glaube, in ganz Österreich gibt es nur einen.
Ich fordere seit Langem – und ich appelliere jetzt einmal auch an den Koalitionspartner –, schauen wir uns das mit dem Maßnahmenvollzug an! Ich glaube, dieser gehört komplett neu aufgestellt, komplett neu beschlossen, weil sonst bringt es uns nichts.
Bei dem einen Paragraph wissen wir nicht, was wir machen sollen, weil wir förmlich explodieren, und die anderen beiden Paragraphen sind in Wirklichkeit schon totes Recht.
Bevor ich meinen kurzen Beitrag beende, noch eine Sache: Ich habe noch nie etwas gegen Kontrolle gehabt, aber es ist nicht gescheit, wenn wir uns selber blockieren und dazwischen keine Kontrollebenen ausschalten.
Ich habe nichts dagegen, die Prüfungen soll der Rechnungshof machen, aber dann brauchen wir weder die Gebarungsprüfung noch die Bezirkshauptmannschaft. Die blockieren jedes Mal, wenn sie kommen, ein paar Tage lang alle Gemeindebediensteten. Dann soll das gleich der Rechnungshof machen! Wenn wir von Verwaltungsvereinfachung, wenn wir von Effizienzsteigerung reden, dann sollte man sich auch dazu bekennen, dass wir hier eine effiziente, nachvollziehbare Lösung zusammenbringen – und nicht, dass einer nach dem anderen kommt. – Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinne, Herr Präsident Moser!
Darum würde ich darum bitten, dieses Thema Maßnahmenvollzug anzugehen. Es wird dann eine politische Diskussion folgen, wie wir uns entscheiden werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
23.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte.
23.02
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen allen dafür bedanken, dass auch zu dieser sehr späten Nachtstunde (Abg. Dr. Fekter: Wie immer!) von allen Fraktionen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes so positiv hervorgehoben worden ist. Ich glaube, gerade der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2013 zeigt, dass dieses Lob für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gerechtfertigt ist.
Im Jahr 2013 hat der Rechnungshof 56 Berichte an den Bund, 86 Berichte an die Länder beziehungsweise 26 Berichte an die Gemeinden und Gemeindeverbände vorgelegt.
Darüber hinaus hat der Rechnungshof auf die gesamtstaatliche Budgetverantwortung beziehungsweise auf die Verbundenheit der Finanzwirtschaft besonderes Augenmerk gelegt, indem auch im Jahr 2013 dem Hohen Haus mehr als 22 Querschnittsprüfungen vorgelegt worden sind.
Betrachtet man den Bundesrechnungsabschluss – auch ein Produkt des Rechnungshofes –, so zeigt er im Rahmen des Budgetvollzuges, dass, will man das gesetzte Ziel, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, erreichen, Strukturmaßnahmen auf allen Ebenen – auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene – durchzuführen sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man das selbstgesetzte Ziel, nämlich das Ziel im § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes, einhält, nämlich dass tatsächlich eine Nachvollziehbarkeit der Kalkulation der finanziellen Auswirkung von rechtsetzenden Maß-
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