munalkredit, durchaus noch Managerprivilegien gibt. Ein weiterer Bereich sind die ÖBB, wo die Managergehälter um 7 Prozent gestiegen sind und die Gehälter der Mitarbeiter jedoch lediglich um 2,7 Prozent. Gerade bei der Rail Cargo hat der Rechnungshof kritisch festgestellt, dass die Gehälter exorbitant gestiegen sind.
Insgesamt fordert der Rechnungshof ein, dass es nicht genüge, die Gehälter offenzulegen, sondern es brauche klare Kriterien nach Leistung, nach Qualität und nach Bonität für die Auszahlung von sogenannten Bonizahlungen.
Ziel für die Zukunft muss es sein – das sollten wir aus diesem durchaus kritischen Einkommensbericht mitnehmen –, dass wir bestehende und nicht erklärbare Besserstellungen von Männern gegenüber Frauen möglichst ausgleichen. Mein Vorredner hat das bereits festgestellt. Weiters brauchen wir insgesamt mehr Transparenz. Dies ist das beste Rezept und das beste Instrument für eine faire und gerechte Entlohnung.
Insgesamt, so glaube ich, geht es darum, dass wir in unseren Bundesunternehmungen durchaus Vorbildwirkung haben sollten, wenn es um Einkommensgerechtigkeit und Verteilung von Führungspositionen geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wöginger: Sehr gut!)
23.31
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
23.31
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dank der hervorragenden Arbeit des Rechnungshofes ist es auffällig geworden, dass bei einem der ausgelagerten staatsnahen Betriebe, nämlich den ÖBB, durchaus überproportional hohe Vergütungen an den Aufsichtsrat geleistet wurden und auch überproportional hohe Einkommensänderungen für den Vorstand, für die Geschäftsführer auftraten, und zwar im Zeitraum von 2009 bis 2011 und 2012, nämlich, genau genommen, eine Steigerung von 23 Prozent, während sich die Mitarbeiter nur über eine Steigerung von 8,4 Prozent freuen konnten.
Der Herr Rechnungshofpräsident hat in den Erklärungen durchaus richtig angemerkt, dass man sich anschauen muss: Welche Gesellschaft, welche Gesellschaftsform ist das? Und: Was hat der Eigentümer seinen Aufsichtsratsmitgliedern oder seinen Vorständen an Aufgaben und Zielstellungen mitgegeben?
Genau das ist es, was ich heute hinterfrage: Was hat der Eigentümer, die Republik oder das Ministerium beispielsweise der ÖBB-Infrastruktur als Aufgabe gegeben, wenn man auf der einen Seite wunderbar Milliardenprojekte „handlet“, aber gleichzeitig nicht in der Lage ist, Regionalbahnen wie beispielsweise im Mühlviertel, in Tirol oder in der Steiermark ordnungsgemäß instand zu halten?
Oder: Welche Aufgaben und Ziele hat beispielsweise der Eigentümer dem Vorstand und den Aufsichtsräten in der ÖBB-Personenverkehr AG und in der ÖBB-Technische Services-GmbH gegeben, wenn für den Personenverkehr halb reparierte Züge mit den alten Fehlern da sind, die sie im Reparaturbuch schon vor der Entsendung in die Werkstatt hatten, wenn man also die Züge in der Form wieder zurückschickt und zur Unsicherheit der Fahrgäste und vor allem auch des bedienenden Personals, der Betriebsdienstleute beiträgt?
Und das Dritte, was ich mich ganz grundsätzlich frage: Was haben Eigentümer und Eigentümervertreter dem Aufsichtsrat und in weiterer Folge dem Vorstand als Ziel gegeben, wenn man für die Betriebsdienstleute, ganz im Speziellen gesprochen, die Pensionsregelung anficht, das Ganze noch vom Bundeskanzleramt unterstützt, wenn jetzt all jene, die in einem privaten Unternehmen gewesen wären, ihre Zulagen gehabt hät-
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