Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/7 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/8 EA ein.
Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/9 ein.
Um 16.37 Uhr Unterbrechung der Debatte zur Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage D.
Um 18.58 Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.
Die Abgeordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/10 EA ein.
Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/11 ein.
Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/12 ein.
Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/13 ein.
Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/14 ein.
Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/15 ein.
Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/16 ein.
Der Präsident verlegt gemäß § 65 Abs. 1 GOG die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 bis nach Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5.
TO-Punkt 4: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 der Beilagen)
TO-Punkt 5: Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 der Beilagen)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 4:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 34 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.
Zu TO-Punkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 35 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
Durchführung der gemäß § 65 Abs. 1 GOG verlegten Abstimmung zu den TO-Punkten 2 und 3:
Zu TO-Punkt 3:
Der Rückverweisungsantrag Beilage III/1 wird abgelehnt.
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