Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 273

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Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 3/7 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 3/8 EA ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/9 ein.

Um 16.37 Uhr Unterbrechung der Debatte zur Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage D.

Um 18.58 Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.

Die Abgeordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/10 EA ein.

Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/11 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/12 ein.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 3/13 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/14 ein.

Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/15 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/16 ein.

Der Präsident verlegt gemäß § 65 Abs. 1 GOG die Abstimmung zu den Tagesord­nungspunkten 2 und 3 bis nach Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5.

TO-Punkt 4: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 der Bei­lagen)

TO-Punkt 5: Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 der Beilagen)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 4:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschuss­antrag in 34 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.

Zu TO-Punkt 5:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 35 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Durchführung der gemäß § 65 Abs. 1 GOG verlegten Abstimmung zu den TO-Punk­ten 2 und 3:

Zu TO-Punkt 3:

Der Rückverweisungsantrag Beilage III/1 wird abgelehnt.

 


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