Der Abänderungsantrag Beilage 3/3 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/5 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/9 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/11 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/12 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/13 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/14 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/15 wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/16 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 31 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/4 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/6 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/7 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/8 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/10 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 6: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (25 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (36 der Beilagen)
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 36 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 bis 6 vor (Beilage III-VI/1).“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 232/A(E) bis 261/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 730/J bis 788/J eingelangt.
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite