Präsident Karlheinz Kopf: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 bis 6 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 und 5 jeweils unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 3: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014)
sowie
über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“,
165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“,
205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und
206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 der Beilagen)
Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen bringen den Rückverweisungsantrag Beilage III/1 ein.
Die Abgeordneten Dr. Nachbaur, Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA ein.
Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/3 ein.
Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/4 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.
Die Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/5 ein.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/6 EA ein.
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