Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 271

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Die Relation der Gehälter zwischen Geschäftsführung und Beschäftigten über den Durch­schnitt aller Branchen betrug im Schnitt – das wurde heute bereits erwähnt – das 3,7-Fache. Bei der Österreichischen Post AG lag die Relation beim 23,9-Fachen, bei der Oesterreichischen Nationalbank-Tochter IG Immobilien Invest Gmbh beim 23,2-Fachen.

Betrachtet man diesen Bericht, so findet man auch einige Auffälligkeiten, die zum Han­deln Anlass geben würden, beispielsweise das hohe Einkommen der Beschäftigten. Zwei Beschäftigte bei der Österreichischen Bundesforste Beteiligungs Gmbh hatten ein Durchschnittseinkommen von 187 630 €.

Betrachtet man eine weitere Auffälligkeit, hohes Gehalt des Vorstandes trotz weniger Mitarbeiter, so lag bei der ÖIAG bei 15,90 Vollzeitbeschäftigten das Einkommen der Geschäftsführung bei 504 832 €, bei der Kommunalkredit Finanz AG bei 16,40 Voll­zeitbeschäftigten bei 456 621 € oder bei der Bundestheater-Holding GmbH bei 15,48 Beschäftigten bei 261 689 €.

Es gab auch starke Steigerungen, so zum Beispiel bei der FACULTAS Verlags- und Buchhandels AG, wo das Einkommen vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 von 150 975 € auf 458 565 € gestiegen ist. Es gab weiters hohe Aufsichtsratsbezüge, beispielsweise bei der Hypo Alpe-Adria, wo vier Personen im Schnitt 45 013 € erhalten haben.

Wir hatten hohe Geschäftsführerabfertigungen bei der Österreichischen Post AG, wo die Abfertigung 808 907 € betragen hat, oder auch hohe Mitarbeiterabfertigungen, bei­spielsweise erhielten bei der Austro Control 18 Mitarbeiter im Schnitt 238 905 €, oder hohe Pensionsleistungen bei der VERBUND Thermal Power GmbH, die bei 149 964 € gelegen sind, oder bei der Oesterreichischen Nationalbank, wo 1 315 Mitarbeiter im Schnitt 86 794 € an Pension erhalten haben.

Positiv ist in dem Zusammenhang – das wurde von Herrn Abgeordnetem Elmar Mayer bereits angesprochen –, dass der Bundes-Public Corporate Governance Kodex auch auf Grundlage der Empfehlungen des Rechnungshofes wesentliche Neuerungen in diesem Bereich eingeführt hat. Der vorliegende Einkommensbericht und die bereits zi­tierten Auffälligkeiten zeigen aber, dass es aus Gründen der Transparenz und der Good Governance insbesondere dringend erforderlich wäre, die im Public Corporate Governance Kodex vorgesehenen Soll-Bestimmungen durch Muss-Bestimmungen zu ersetzen und gleichzeitig auch die Kriterien für die Zuerkennung von variablen Bezugs­bestandteilen offenzulegen und einen Fokus auf die Nachhaltigkeit der Kriterien zu le­gen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

23.43

23.43.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Präsident.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-31 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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