Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 122

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Berater nur in begrenztem Maße als geeignete Ansprechpartner für die Abwicklung der „Hypo-Problematik“ einzustufen sind.

Klare Verhältnisse: Politik raus – unabhängige Experten rein!

Das anhaltende Versteckspiel der Bundesregierung schadet nicht nur dem Wirtschafts­standort Österreich. Es schmälert im weiter gesteigerten Ausmaß das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, das in der Nachwahlzeit ohnehin durch „Budgetloch, Hypo­loch und erhebliche Steuer- und Abgabenerhöhungen“ der Bundesregierung bechädigt wurde.

Daher muss die Bundesregierung endlich volle Transparenz in der Causa Hypo-Alpe-Adria gewähren und der Bevölkerung die Wahrheit sagen. Insoweit ist zu allererst an die Vernunft jedes einzelnen Abgeordneten zu appellieren, einem Untersuchungs­ausschuss zuzustimmen. Denn aufgrund der Komplexität der Problematik ist realistisch betrachtet nur in einem Untersuchungsausschuss zu klären, wie derart viele politische Fehlentscheidungen zustande kommen konnten. 

Darüber hinaus müssen nicht nur im Falle dessen, dass die bisher als favorisiert kolportierte Abwicklungsvariante „Anstaltslösung“ trotz der Bedenken einer Vielzahl von Experten und ungeachtet des ausdrücklichen Protestes des Team Stronach gewählt werden sollte, bei der geplanten Abwicklung neue, auch internationale und völlig (partei-) unabhängige Experten herangezogen werden. Denn nur solchen Exper­ten ist ein objektives und unbeeinflusstes Urteil mangels „faktischer Weisungsgebun­denheit“ möglich. Partei- und konzernpolitische Interessen zu Lasten der Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler dürfen keine Rolle spielen. Es darf nicht sein, dass der Gewinn privatisiert und der Verlust sozialisiert wird. Gleichzeitig sei in diesem Zusam­menhang auf die Beispiele der Lehman-Pleite und der Causa Madoff hingewiesen, wo die für die Verwertung beauftragten Experten teilweise sehr hohe Gläubigerquoten erzielen konnten. Die oberste Priorität muss darin liegen, den Schaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren.

Appellierend an die Pflicht des Finanzministers, die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler ausreichend zu informieren, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Nennen Sie bitte die gesamten Kosten für Anwaltshonorare, Beraterverträge, Prüfaufträge u. ä., die ab dem Zeitpunkt der Privatisierung im Zuge der Aufarbeitung der Causa Hypo-Alpe-Adria bis dato aufgelaufen sind?

2. Wie verteilen sich diese Kosten konkret auf Anwälte, Berater, Prüfer und Gerichts­aufwendungen bzw. an welche Anwälte, Prüfer und Berater wurden Honorare in welcher konkreten Höhe wann ausbezahlt?

3. Welches Honorar wurde für das Wyman-Gutachten vereinbart und bezahlt?

4. Wurden die jeweiligen Aufträge ausgeschrieben?

a) Wenn ja, welche waren die Parameter der Ausschreibungen und wie wurde das Auswahlverfahren abgewickelt und welche konkreten Bewerber gab es?

b) Wenn nein, warum nicht?

5. Hat die FIMBAG von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, Ad-hoc-Prüfungen vor Ort durchzuführen?

 


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