Für die Erfüllung des Betrugstatbestands reicht das aber noch nicht, weil aufgrund der Verschleppung der Schaden real noch nicht eingetreten ist, und wahrscheinlich fehlt auch der Vorsatz. Ich vermute, es handelt sich hier eher um einen Fall grenzenloser Naivität.
Aber die Weigerung, nun zur Schadensminderung den Zukunftsfonds herauszurücken, der aus den Verkaufserlösen der Hypo-Alpe-Adria-Bank gespeist ist, und das Abkassieren der Haftungsprovisionen sind eine wahre Chuzpe! (Beifall beim Team Stronach.)
Diesbezüglich sind übrigens Notenbankpräsident Nowotny und ich einer Meinung.
Interessant ist auch die Position der EU in diesem Zusammenhang. Ich sagte gestern schon: Die Bank Burgenland wurde 2006 an ein österreichisches Unternehmen verkauft und nicht an die ostukrainischen Klyuyev-Brüder. Diese ukrainischen Bieter bekamen den Zuschlag nicht, und zwar wegen des Risikos für die Bank und selbstverständlich des Risikos für das Land, das da mit Landeshaftungen drinnen war.
Jetzt kommt der EuGH und sagt in seinem Urteil: Landeshaftungen sind völlig irrelevant. – Europa hätte also anscheinend die Bank Burgenland lieber an die ostukrainischen Klyuyev-Brüder verkauft, eben mit dem Argument: Landeshaftungen völlig wurscht, Hauptsache der Kaufpreis ist so hoch wie möglich. Das Land Burgenland hat aber sicher mit Weitblick hier richtig entschieden. Man ermittelt jetzt nämlich gegen die Klyuyev-Brüder wegen Geldwäscherei, außerdem sind sie die Vertrauten von Janukowitsch.
Die Bank Burgenland hat also sicher richtig entschieden, vor allem aufgrund der Rechtssicherheit und der Geschäftssicherheit, denn wer weiß, wie sich das Geschäft sonst entwickelt hätte. (Abg. Krainer: Die Bank Burgenland kann nicht entscheiden, das kann nur der Eigentümer!)
Meiner Meinung nach liegt der EuGH hier in seiner Rechtsmeinung völlig daneben, und die EU schützt da anscheinend mutmaßliche Geldwäscher mehr. (Beifall beim Team Stronach.)
Was ich zur politischen Verantwortlichkeit sagen möchte: Wenn Politiker geschäftsrelevante Entscheidungen treffen und Handlungen oder eben auch Nicht-Handlungen setzen, dann muss das gleiche Recht gelten und die Handlungen müssen dieselbe Rechtswirksamkeit haben, wie wenn Private handeln.
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Ditz hat im Jänner in einem Interview gesagt, dass Nicht-Organe den Vorstand und den Aufsichtsrat einfach beiseitegeschoben und Weisungen erteilt haben, und damit wurde praktisch das Aktiengesetz außer Kraft gesetzt. Das kann ja nicht sein! (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Mag. Kogler und Dr. Strolz.)
Ein weiteres Thema ist die politische Verantwortung bezüglich der Konkursverschleppung. Ich darf daran erinnern, dass Spanien an den Rand des Staatsbankrotts getrieben wurde, weil es der spanische Staat verschleppt hat, diesen maroden Sparkassensektor zu lösen. Und wer trägt bei uns für diese Verschleppung die politische Verantwortung?
Eine weitere juristische Frage: Was ist eigentlich mit der Ad-hoc-Meldepflicht laut Börsegesetz? – Die Hypo Alpe-Adria hat Emissionen und unterliegt damit selbstverständlich dem Börsegesetz, und alle konkursrelevanten Themen müssen laut Ad-hoc-Meldepflicht sofort gemeldet werden.
2010 hat es geheißen, die Bank wird ab 2011 wieder schwarze Zahlen schreiben, und die Anleger waren selbstverständlich in gutem Glauben, und es gibt auch regen Handel
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