Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 126

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In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Nachbaur als Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.00.44

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Vertreter auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Abgeordnete! Und – besonders wichtig – sehr geehrte Steuerzahler! Ich spreche mich für einen Unter­suchungsausschuss aus. Dieser soll so früh wie möglich stattfinden, nachdem die politische Entscheidung, wie es mit der Hypo Alpe-Adria nun weitergehen soll, getroffen ist. (Beifall bei Team Stronach und NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Podgorschek.)

Der Untersuchungsausschuss soll alles untersuchen ab dem Zeitpunkt, der für das Zeugnis „not distressed“ im Dezember 2008 maßgeblich war. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Vor Kurzem wurde ich, glaube ich, missverstanden bezüglich des Themas Politikerhaftung. Ich habe das Thema Konkursverschleppung angesprochen. Gelten Rechtsfolgen dafür nur in der Privatwirtschaft?

Ich möchte hier als Jurist einen interessanten Aspekt einbringen: Wer ist politisch für die unglaublich hohen Landeshaftungen, die es in allen Bundesländern gibt, eigentlich verantwortlich? Oft haften Bundesländer für ein Vielfaches ihres BIP – und der Rechnungshof hat nicht einmal das Recht, dort zu prüfen.

In Deutschland werden Unternehmen mit öffentlichen Haftungen selbstverständlich kontrolliert, und ich meine, mit gutem Grund.

Länder und Gemeinden müssen gezwungen werden, ihre Haftungen und auch ihre Schulden selbstverständlich offenzulegen, und es muss auch strenge Haftungs­ober­grenzen geben, und wenn die nicht eingehalten werden sollten, dann selbstver­ständlich auf eigenes Insolvenzrisiko. (Beifall beim Team Stronach.)

Der Rechnungshof muss in seiner Kompetenz selbstverständlich gestärkt werden.

Manche Landeshaftungen bestehen ja in einer total surrealen Höhe. Ich habe mir diesbezüglich sogar den Betrugstatbestand angesehen. Beim Betrug handelt es sich um ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt.

Schauen wir uns das Land Kärnten an: Kärnten hat durch Vorspiegelung seiner Haftung gezielt getäuscht und wird dabei den Bund beziehungsweise den Steuerzahler in Annahme der automatischen Haftungsübernahme am Vermögen schädigen. Die Kärntner haben bestimmt gewusst, dass sie für diese Haftung nie und nimmer selbst geradestehen können und dass das im Ernstfall niemals eingelöst werden kann.

Das Beste daran ist, die Kärntner haben dafür noch vom Bund eine Haftungsprovision kassiert und kassieren immer noch. Diese liegt im Promillebereich der Haftungen – wahrscheinlich haben die Promille da irgendwie die Sinne getrübt. (Beifall beim Team Stronach.)

 


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