Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 132

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Ich darf die erste Frage gemeinsam mit der zweiten beantworten, zitiere aber noch einmal die erste Frage, meine Damen und Herren, weil ich ja sehe, dass wir ganz grundlegende Missverständnisse haben.

Ihre erste Frage lautet: „Nennen Sie bitte die gesamten Kosten für Anwaltshonorare, Beraterverträge, Prüfaufträge u. ä., die ab dem Zeitpunkt der Privatisierung im Zuge der Aufarbeitung der Causa Hypo-Alpe-Adria bis dato aufgelaufen sind?“

Meine Damen und Herren, ein grundlegendes Missverständnis! Es geht nicht um eine Privatisierung, und es ging nicht um eine Privatisierung, es ging um eine Verstaatlichung der Bank. Das ist ja unser Problem, meine Damen und Herren vom Team Stronach, es geht um Verstaatlichung! Die Bank ist eine staatliche Bank und keine private. Deshalb müssen wir uns jetzt darauf konzentrieren, die Probleme der Verstaatlichung aufzuarbeiten und auch für Haftungen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Ich könnte es mir jetzt leicht machen und die Frage damit beantworten, gar keine Kosten seien aufgelaufen, weil es keine Privatisierung gab, aber ich mache es mir nicht leicht, sondern ich beantworte Ihnen gerne Ihre Frage.

Letztlich ist bei den Fragen der Kosten auch klar der Sachverhalt zu klären. Die Beauftragung für alle Beratungen, für Prüfungen, für Gutachten erfolgt durch die Bank selbst. Die Organe der Bank sind dafür und auch für die Frage der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit solcher Beauftragungen verantwortlich.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie durchaus darauf hinweisen, dass manche Rechtsvorschriften auch bei uns in Österreich, aber auch die Corporate-Governance-Gründe dafür ausschlaggebend sind, dass man externe Berater zu beauftragen hat. Das ist sogar zwingend vorgeschrieben. Darum bitte ich, nicht alles durcheinanderzu­werfen.

Dem Finanzministerium liegen daher auch keine detaillierten Aufstellungen über die einzelnen Honorare der einzelnen Berater vor. Es findet sich alles gemeinsam in der jeweiligen Bilanz im Geschäftsbericht der Bank, aber nicht im Detail, welcher Berater wann welchen Auftrag von der Bank bekommen hat. Das ist eine Verantwortung der Bank, die dort zu suchen ist.

Zur Frage 3:

Es wurden 92 947,20 € exklusive Umsatzsteuer bezahlt.

Zur Frage 4:

Die Beauftragung erfolgte gemäß § 41 Bundesvergabegesetz im Wege einer Direktvergabe. Dies ist bei Aufträgen bis zu 100 000 € exklusive Umsatzsteuer, wie uns allen bekannt ist, so vorgesehen.

Zur Frage 5:

Die FIMBAG handelt nach treuhändiger Übernahme des staatlichen Partizipations­kapitals in Eigenverantwortung. In welchem Ausmaß das ihr zustehende Recht auf Vor-Ort-Prüfungen bei den jeweiligen Banken ausgeübt wird, ist von der FIMBAG selbst zu entscheiden. Festzuhalten ist aber, dass die FIMBAG auch auf umfassende Expertise der Oesterreichischen Nationalbank zurückgreifen kann und auch Gespräche mit Bankenprüfer und Vorstand durchführt. In vier Fällen hat die FIMBAG Prüfungen vor Ort vorgenommen beziehungsweise veranlasst.

 


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