Zur Frage 6:
Die Gesamtjahresbezüge der beiden Vorstände Liebscher und Wala, Vorstandsmitglieder der FIMBAG, Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 insgesamt 318 000 € betragen. Adolf Wala übt wie auch Klaus Liebscher in der FIMBAG die Funktion eines Vorstandsmitglieds aus.
Gemäß § 3 Abs. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz sind die Vorstände der FIMBAG nach Vorschlag der Bundesregierung zu bestellen, die die Besetzung der Vorstandspositionen entsprechend den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes aufgrund der Eignung, insbesondere fachlicher Vorbildung, bisheriger Berufserfahrung, Fähigkeit zur Menschenführung, organisatorischer Fähigkeiten und persönlicher Zuverlässigkeit vorzunehmen hat.
Zur Frage 7:
Dr. Klaus Liebscher hat als Chef der Hypo-Taskforce keine zusätzliche Vergütung erhalten.
Zur Frage 8:
Die Taskforce Hypo Alpe-Adria ist ein ehrenamtliches Gremium. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Taskforce und einer Personalaufnahme in der Bank ist mir nicht bekannt.
Zur Frage 9:
Die Gründung der Taskforce wurde im Mai 2013 durch einen gemeinsamen Beschluss der Regierungsspitzen in Auftrag gegeben. Mit der Taskforce sollte ein Expertengremium eingerichtet werden, das die Bundesregierung in allen Fragen der Restrukturierung beziehungsweise des Abbaus der Hypo Alpe-Adria-Bank-International AG durch seine Expertise und Kompetenz unterstützt.
Die Taskforce besteht aus namhaften Experten, die von der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, vom Bundesministerium für Finanzen sowie von der FIMBAG entsendet werden. Den Vorsitz der Taskforce hat nach Dr. Klaus Liebscher jetzt der Gouverneur der Nationalbank Universitätsprofessor Dr. Ewald Nowotny übernommen. Als beauftragter Koordinator der Hypo Alpe-Adria nimmt auch Mag. Georg Krakow als unabhängiger Experte bei einer renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei an den Beratungen teil.
Der Taskforce wurde die konkrete und wichtige Aufgabe übertragen, alle Abbauvarianten der Hypo Alpe-Adria einer detaillierten Prüfung und genauen Analyse zu unterziehen. Die unterschiedlichen Abbauvarianten wurden intern durch die Bank in einem groß angelegten Projekt erarbeitet. Durch die Taskforce werden die verschiedenen Modelle aufbereitet und analysiert und detaillierte Empfehlungen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen wird die österreichische Bundesregierung ihre Entscheidung treffen.
Zur Frage 10:
Bis 31. März 2002 war das Bundesministerium für Finanzen die zuständige Aufsichtsbehörde für die Hypo Alpe-Adria. Ab dem 1. April 2002 nahm die Finanzmarktaufsicht ihren operativen Betrieb als unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde auf und nahm somit die Aufgaben der Prüfung und Ausarbeitung von Prüfberichten war.
Klar ist, dass für den aktuellen Sachverhalt die aufsichtsrechtlichen Handlungen vor 2002 nicht mehr relevant sind. Zu den Jahren danach möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl die FMA als auch die Nationalbank unabhängige Behörden sind und nicht dem Weisungsrecht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen. Ihre Tätigkeit unterliegt nicht der inhaltlichen Kontrolle des Finanzministeriums.
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