Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 134

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Dem Finanzministerium kommt hinsichtlich der operativen Bankenaufsicht auch keinerlei Vollzugskompetenz zu, womit auch ein Zugriff auf die umfangreichen Aufsichtsdaten der OeNB beziehungsweise der FMA ausgeschlossen ist. Die Funktion des Bundesministeriums für Finanzen im Aufsichtssystem ist auf die Rechtsaufsicht über die FMA gemäß § 16 Finanzmarktaufsichtsgesetz beschränkt. Das dort unter an­derem normierte Auskunftsrecht kann nur im Fall begründeter Zweifel an der Recht­mäßigkeit der Aufsichtstätigkeit ausgeübt werden.

Zwei derartige Auskunftsersuchen an die FMA hat es im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria gegeben. Im Zuge der Rettungsverhandlungen im Dezember 2009 wurde die Finanzmarktaufsicht um Darlegung ihrer Aufsichtsaktivitäten in den Jahren 2006 bis 2009 ersucht, und zum zweiten Mal aufgrund eines Hinweises durch die Finanzmarktaufsicht, dass der damalige Vorstandsvorsitzende in der Sitzung des Aufsichtsrats der Hypo Alpe-Adria vom 8. März 2011 die Mutmaßung geäußert hat, es gelte bei der Aufarbeitung der Vergangenheit auch die Verantwortung von Eigentümern und Aufsicht zu prüfen. Es dürfte ein Entscheidungs- und Aufsichtsversagen gegeben haben, weshalb die Finanzmarktaufsicht um Darlegung ihrer seit 2005 gesetzten Aufsichtsmaßnahmen, die eine Verbesserung der Risikomanagementsysteme der Hypo Alpe-Adria zum Ziel hatten, ersucht wurde. Aus der Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht ergab sich aber, dass die Mutmaßung des damaligen Vorstands­vorsitzenden nicht bestätigt werden konnte.

Zur Frage 11:

In Ergänzung meiner vorangegangenen Beantwortung möchte ich auch bei dieser Frage darauf hinweisen, dass die Überwachung der Kreditgebarung der Hypo Alpe-Adria der Finanzmarktaufsicht als zuständiger unabhängiger und weisungsfreier Aufsichtsbehörde obliegt und nicht meinem Ministerium.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass eine detaillierte Prüfung der Bilanzen und damit verbunden auch die Bewertung der Assets und Wertberichtigungen von ausstehenden Forderungen, wie zum Beispiel von Krediten, Aufgabe der Bankprüfer ist.

Zur Frage 12:

Die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt vor allem durch die Bank selbst. Diese hat bei Bedarf und nach Willensbildung der Organe der Bank auch externe Berater beigezogen. Beim Bundesministerium für Finanzen, das habe ich schon erwähnt, liegen weder die Kosten der einzelnen Berater noch jene der Gesamtkosten vor. Auch sind keine Details zu konkreten Ausschreibungen bekannt. Es kann daher auch von meinem Ministerium kein Kosten-Nutzen-Monitoring erfolgen.

Zur Frage 13:

Unmittelbar nach der Notverstaatlichung im Dezember 2009 wurde das Projekt CSI Hypo zur Aufarbeitung der Vergangenheit in der Hypo Alpe-Adria und insbesondere zur Klärung der Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage der Bank eingerichtet. Die Umsetzung dieses Projekts war in erster Linie Aufgabe der Organe der Bank, also von Vorstand und Aufsichtsrat. Das Projekt CSI Hypo hat bereits zahlreiche unterschied­liche und komplexe Sachverhalte nach intensiven Untersuchungen bei der Staatsan­waltschaft zur Anzeige gebracht. Ein abschließender Bericht ist aber noch ausstehend.

Zur Frage 14:

Im November und im Dezember 2009 haben zahlreiche intensive Gesprächstermine mit der BayernLB sowie den übrigen damaligen Eigentümern der Bank im Bundes­ministerium für Finanzen stattgefunden. Ziel der Gespräche war es, zur Absicherung


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