Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 180

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Ich glaube, das habe ich auch schon das letzte Mal gesagt, es ist wirklich wichtig, denn wenn man jetzt konstruktiv etwas erarbeitet, halte ich es für ganz entscheidend, dass das von einer breiten Mehrheit getragen wird. Und diese Mehrheit müssen Sie ins Boot holen. Das glaube ich.

Die dritte Frage lautet – und das Lämpchen auf dem Rednerpult blinkt schon –: Was können wir daraus lernen? – Matthias Strolz hat heute hier zehn Punkte genannt. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, sich das Föderalismusthema anzuschauen. – Was können wir daraus lernen? – Es betrifft nicht nur die Haftungen des Landes Kärnten. Wir wissen, dass die Haftungen in den anderen Bundesländern auch bestehen, dass zum Teil Haftungen eingegangen worden sind, die weit über den Jahresbudgets der Länder liegen.

Daher bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und adminis­trativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents  –

Oje, jetzt fehlt mir die zweite Seite; ich bitte meine KollegInnen schnell darum. –Verzeihung! – Ich halte es deshalb für so wichtig, weil ich wirklich glaube, dass es ganz entscheidend ist, dass nicht eine Stelle das Geld ausgeben kann und eine andere Stelle das Geld einnehmen muss, weil wir ein Mäzenatentum oder ein landesfürstliches macchiavellistisches System geschaffen haben. (Abg. Brosz reicht der Rednerin ein Schriftstück.) – So, ich lese weiter:

 nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausge­staltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörper­schaftsinsolvenzen befassen.

*****

Vielen Dank. Danke auch Ihnen, Herr Kollege Brosz! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

17.49


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Ich darf Sie vielleicht noch dahin gehend korrigieren, dass es sich um die XXII. Ge­setzgebungsperiode handelt, nicht um die XII., aber ich lasse das gelten. – Im Antrag steht „XXII“.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen zum Thema „Mangelhaftes Krisenmanagement in der Causa Hypo-Alpe-Adria – zwi­schen Unwissenheit und scheinbarer Unwahrheit“

 


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