etwa 1 800 Syrer bei uns in Österreich in der Grundversorgung befinden. In absoluten Antragszahlen liegen wir in Österreich im EU-weiten Vergleich auf Platz sieben, und generell im Bereich der Asylanträge liegen wir auf Platz vier. Reden Sie bitte unseren tollen Beitrag zur Flüchtlingsproblematik nicht klein! Wir in Österreich sind stolz auf unsere Tradition – und der werden wir auch weiterhin gerecht werden –, dass wir den Flüchtlingen Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wissen haargenau, dass die syrischen Flüchtlingsströme natürlich nicht abreißen werden, dass wir auch weiterhin eines der Zielländer, der Top-Zielländer sein werden. Auch Schweden und Deutschland sind massiv davon betroffen. Sie haben es korrekterweise richtig gesagt: 2,2 Millionen syrische Flüchtlinge sind unterwegs in den verschiedensten Staaten, in Jordanien, Libanon, Türkei, Irak und Ägypten.
Auch die tragische Geschichte, die Sie erzählt haben, auch diese tragische Geschichte lässt uns alle nicht kalt. Nein, derartige Geschichten machen uns alle betroffen. Daher haben wir uns seitens der Bundesregierung entschlossen, zusätzlich zu jenen, die über Asylantrag zu uns kommen, auch im Rahmen einer humanitären Aktion 500 syrische Personen aufzunehmen. Sie wissen ganz genau, dass wir hier einen zweifachen Ansatz haben, nämlich dass wir 250 syrische Familien beziehungsweise Personen aufnehmen, die bereits einen Anknüpfungspunkt hier in Österreich haben, wo bereits Familien und Verwandte hier bei uns im Land sind, und zum Zweiten 250 Flüchtlinge in enger Kooperation, in enger Zusammenarbeit mit UNHCR und IOM.
Sie wissen ganz genau, dass wir gerade hier rasch arbeiten. Deutschland hat sechs Monate gebraucht, bis die ersten Flüchtlinge im Rahmen einer humanitären Aktion nach Deutschland kommen konnten; wir waren in der Abwicklung Gott sei Dank um einiges schneller. Mit Stand von morgen werden 203 Personen aus Syrien bei uns sein und werden bestens betreut werden, wo uns vor allem auch die Integration von der ersten Minute an wichtig ist, weil diese 500 Personen für immer dableiben können.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Korun, ein weiteres Thema, das Sie angesprochen haben, ist die Verhängung von Schubhaft für Minderjährige. Dazu noch einmal ganz klar – und hier ist die Position immer wieder die gleiche, weil sie gesetzeskonform ist, weil wir einfach zu hundert Prozent alles gesetzeskonform abwickeln –: Minderjährige unter 14 Jahren dürfen generell nicht in Schubhaft genommen werden, dürfen generell nicht in der Schubhaft angehalten werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird das gelindere Mittel angewandt. Sie wissen ganz genau, was man unter dem gelinderen Mittel versteht, nämlich die Anordnung von periodischen Meldepflichten, die Unterbringung in bestimmten Quartieren.
Weil ich zuvor „generell“ gesagt habe, lassen Sie mich auch kurz auf die Ausnahme eingehen, die nur fallweise eintritt: Nur in Ausnahmefällen ist bei Minderjährigen, sprich von 14 bis 16, Schubhaft möglich. Wann? – Wenn es sich um straffällige Minderjährige handelt oder bereits aus einem angeordneten gelinderen Mittel untergetauchte Personen. – So viel zu den Fakten.
Weil Sie auch unser Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl angesprochen haben, wo es unser einziges Ziel ist, zu rascheren Verfahren zu kommen, damit die Menschen einfach wissen, ob sie dableiben können oder ob sie das Land verlassen müssen: Da wissen Sie ganz genau, dass wir gerade im Rahmen des BFA im letzten Jahr intensivst an der Gesetzgebung gearbeitet haben, dass wir jetzt eben dabei sind, dass dieses Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl auch vollständig arbeiten kann.
Auch da war es uns wichtig, dass dort sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort tätig sind, um eben vor allem alle fremdenrechtlichen und asylrechtlichen Agenden abwickeln zu können. Deswegen gibt es auch die intensive und umfassende Beratung. Auch hier sei gesagt, dass derartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich
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