Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 199

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Frau Innenminister, ich habe mich vorhin schon gewundert, dass Sie Frau Korun so eine tolle Antwort zukommen lassen haben. Ich bin auch der Meinung, dass das Interpellationsrecht ernstgenommen werden sollte.

Ich habe drei Anfragen an Sie gestellt. Da ist es in sechs Fragen darum gegangen, die statistischen Daten zu Wohnungseinbrüchen zu erfahren. Bekommen habe ich diese Antwort, meine Damen und Herren. (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) Das sind gerade zwei Sätze.

Ich habe da mit Stichtag 1. Jänner 2014 gefragt, und Sie verweisen mich auf eine Anfrage von irgendeinem anderen Abgeordneten von früher in der letzten Legislatur­periode, das heißt, im Juni 2013. Das Kalenderjahr 2013 sei noch nicht abgeschlossen, deswegen könnten Sie nichts beantworten. Das ist das eine. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner.) – Ich sage nur, wie man beantwortet.

Zum nächsten Punkt. Da ging es um die Whistleblower, um diesen Polizisten – Sie werden sich erinnern –, der Informationen über ungerechtfertigte – sage ich einmal – Vorgaben für die Anzahl an Strafzetteln, die man in Wien einbringen muss, gegeben hat. Da habe ich zwei Sätze Antwort auf sieben Fragen bekommen.

„Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts“, schreiben Sie da, Frau Minister.

Ich habe da keine „Meinungen“ oder sonst irgendetwas geäußert, sondern ich habe gefragt, wie Sie dazu stehen. Ob ich jetzt schreibe, was Sie für eine Meinung haben oder was Sie dazu sagen, ist egal. Sie betreiben da Wortklauberei. Sie haben mir null Antworten gegeben. Das ist etwas, das meiner Meinung nach nicht tragbar ist.

Dann habe ich noch einmal eine Anfrage mit vier Fragen gestellt. Ich habe 2013 ange­fragt. Sie verweisen mich da auf eine parlamentarische Anfrage vom 15. Februar 2013, so, als ob ich ein Hellseher wäre, was nachher noch mit Förderungen von Projekten und sonstigen Leistungen im Ministerium abgelaufen ist. Das heißt, das muss ich mir aus den Fingern zuzeln.

Frau Minister, ich würde mir wünschen, dass Sie auch mir solch tolle Beantwortungen wie Frau Korun geben, mit so vielen schönen Antworten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


18.59.09

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, niemand hier will Ihnen Ihr Bemühen absprechen, aber das ändert einfach nichts an der Tatsache, dass in der österreichischen Asylpolitik immer noch sehr viel im Argen ist. (Rufe bei der ÖVP: Geh, geh! – Abg. Dr. Fekter: Nein, da kennen Sie sich nicht aus!) – Lassen Sie mich einmal fertigreden!

Trotz dieser ganzen Regelungen, die Kollege Pendl schon angesprochen hat – oder vielleicht gerade deswegen –, haben wir eine sehr unübersichtliche Rechtslage, die für Asylwerber schwer durchschaubar ist. Es ist die Frage zu stellen, ob die Rechts­beratung ausreichend ist. Diese ist nicht durchgängig kostenlos. Bei dem Verein, der mit dem Innenministerium den Vertrag hat, lässt die Art, wie die Beratung abläuft, eher zu wünschen übrig. Das hört man, wenn man so in der Zivilgesellschaft und in den entsprechenden NGOs nachfragt.

Was gibt es sonst noch an Problemen? – Es gibt noch immer keinen sinnvollen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber. (Abg. Dr. Fekter: Waren Sie in Traiskirchen? Haben Sie sich das dort angeschaut?) – Selbstverständlich, ich bin dort in der Nähe


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