Wissen Sie, was da war, Kollege Wöginger? – Er ist hier, tippt am Handy herum, wie ich manchmal auch, das wird ihm jetzt aber auch nichts helfen. – Kollege Wöginger, Sie haben heute über den Kärnten-Untersuchungsausschuss gesprochen, über dieses und jenes. Wissen Sie, was der Fall war und was die allergrößte Chuzpe in dem Zusammenhang war? – Die Bundesbehörden, die jetzt zur Untersuchung anstehen, haben nicht entsprechend kooperiert, Notenbank, FMA, Finanzministerium, wo auch Kontrollen zu tätigen sind, Geldwäschestellen – ein sehr interessantes Thema: Bekämpfung der Geldwäsche im Kontext mit der Hypo Alpe-Adria, im Übrigen ab dem Jahr 2000 bis heute. Was ist denn passiert?
Jetzt nicken Sie noch, Kollege Wöginger, Sie können das damit aber nicht verteidigen. Sie können jetzt nur Einsicht üben, und wenn Sie das ernst gemeint haben, nehmen Sie jetzt bitte Folgendes zur Kenntnis: Die Oesterreichische Nationalbank, die FMA, in wessen Auftrag immer, wahrscheinlich wieder des Finanzministeriums, haben sich geweigert, die Akten nach Kärnten zu liefern. Die haben nicht einmal die Akten bekommen! Nicht wahr, Kollege Darmann? Sie sind zwar auf der anderen Seite gesessen in dieser Untersuchung, aber das können Sie bestätigen. (Abg. Mag. Darmann nickt zustimmend.) Das ist die Wahrheit. Unsere Bundesbehörden haben nicht einmal die Akten nach Kärnten geschickt! Das ist doch ein Skandal, was da abgelaufen ist! (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)
Da können Sie in der ersten Reihe jetzt wieder versinken; Klubobmann Schieder wird auch gleich angesprochen werden müssen.
Allein das würde schon einen Untersuchungsausschuss rechtfertigen, dass österreichische Behörden nicht kooperativ sind mit Untersuchungsausschüssen von Landtagen; vielleicht ist es gesetzlich nicht möglich gewesen, vielleicht war es gar nicht so einfach. Aber das ist doch die 1A-, die 100-Prozent-Begründung dafür, dass es einen Untersuchungsausschuss zu Bundesangelegenheiten hier in diesem Nationalrat braucht. Da kann der Kärntner U-Ausschuss nicht aushelfen, er kann keine Ausflucht sein. Wenn Sie die Arbeit von Rolf Holub loben, sei Ihnen das unbenommen, ich schließe mich diesem Lob an. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Nächste Sache: Strafverfahren. – Kommen wir nun einmal zu den Gegenständen, den Untersuchungsgegenständen, die zu all dem, was vorher war, unbedingt aufgeklärt gehörten!
Im Jahr 2008 – wir haben es gehabt – gab es ein ganz seltsames Gutachten der Notenbank. Kaum aber wurde die Europäische Union erfolgreich getäuscht, ist am nächsten Tag die korrigierende Stellungnahme der gleichen Notenbank gekommen, wonach die Bank auf einmal ganz krank war. Zuerst war sie mittelg’sund.
Das soll nicht aufgeklärt werden? Dazu hat der Kärntner Landtag etwas gemacht? – Kann er nicht, darf er nicht, hat er nicht! Hören Sie doch auf mit dem Blödsinn! Wo läuft denn das Strafverfahren zu den Vorgängen Notenbank, Taskforce, Finanzmarktbeteiligung AG? – Kein einziges Strafverfahren! Wozu denn auch? War ja noch gar kein Kläger da. Das werden jetzt wir übernehmen müssen, da überhaupt einmal hineinzuleuchten. Wo läuft denn zur Notverstaatlichung ein strafrechtliches Verfahren? – Völliger Unsinn, gibt es nicht! Fahren Sie ab mit Ihren Ausreden!
Dass das aufgeklärt werden muss, wird umso dringlicher und wichtiger.
Kommen wir zu dem Zitat, mit dem ich heute schon begonnen habe. Kleiner, ein Hypo-Gutachter, hat zur Notverstaatlichung gesagt, die Bayern seien nach Wien gefahren, „um“ – wortwörtlich – die „Ösis zu schrecken“, und hätten „besser gepokert“: „Wenn die Bayern sagen, wir lassen die Bank in Konkurs gehen, und die Österreicher sagen, ja,
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