Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 234

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so unterschiedliche Oppositionsparteien erkennen, dass wir Abgeordnete nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht haben, Missstände aufzuklären. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben aufzuklären, ob die Kontrolle versagt hat, ob es Fehlentscheidungen gegeben hat. Und am Ende eines Untersuchungsausschusses soll herauskommen, dass so etwas nie wieder passieren darf. Unbeschadet davon, wer dann Schuld hat, wessen Schuld aufkommt, ist das aufzuklären. Und da geht es nicht um Inquisition, es geht auch nicht um ein Tribunal, das wir angeblich veranstalten wollen, und es geht auch nicht um einen Missbrauch der Einrichtung Untersuchungsausschuss. Dieser Vorwurf, Kollege Krainer, geht meiner Meinung nach völlig ins Leere, denn der Umkehrschluss hieße doch: Wer keinen Untersuchungsausschuss will, der möchte, dass alles zugedeckt wird und dass über diese Sache geschwiegen werden soll.

Nein, wir wollen, dass in dieser Sache alles aufgeklärt wird, und zwar schon ab dem Jahre 2000; das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Ihre Vorwürfe in Richtung FPÖ gehen völlig ins Leere, denn wir Freiheitlichen wollen, dass diese Causa aufgeklärt wird.

Unter Umständen kann ja dann am Ende eines solchen Untersuchungsausschusses herauskommen, ob wir eine neue Bankenkonkursordnung brauchen und ob wir letzten Endes dann den Mut haben, Banken vom Markt zu nehmen und wegzukommen von dieser ewigen Stützerei, heißt es doch immer, die Banken sind systemrelevant.

Auch gegen die Einrichtung eines sogenannten Weisenrates in dieser Sache ist nichts einzuwenden, wenn ein solcher beispielsweise auch im Rahmen eines Untersuchungs­ausschusses Auskünfte erteilt. Ja, Frau Kollegin Tamandl, ich gebe Ihnen recht: Wir brauchen da eine rasche Lösung, aber eine rasche Lösung geht nur dann, wenn alles offen auf dem Tisch liegt – und nicht so wie bei diesem Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag, wo alle Akten, die von Bundesseite gekommen sind, geschwärzt waren. So hat ein Untersuchungsausschuss keinen Sinn! (Beifall bei der FPÖ.)

Da sind natürlich Fragen offen, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zukunfts­fonds, über den das Land Kärnten ja heute noch verfügt. Wenn das Land Kärnten von den Bayern 500 Millionen € bekommen hat, dann muss ja im Grunde genommen alles rechtens gewesen sein, denn sonst hätten ja die Bayern diese Fondsmittel wieder eingeklagt.

Das alles sind Fragen, die natürlich zu stellen sind. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Für die ÖVP muss man erklären, wo Bayern überhaupt liegt! – Gegenrufe bei der ÖVP.)

Diese Vorwürfe der ÖVP gehen absolut ins Leere. Ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen und muss Ihnen sagen: Auch die ÖVP war da dabei; heute wurde hier ja schon der Name Josef Martinz genannt. Ganz interessant ist auch, dass im Jahre 1992 der damalige Kärntner Landeshauptmann Dr. Christof Zernatto Herrn Dr. Wolfgang Kulterer zum Hypo-Vorstand bestimmt hat. Kulterer kam ja von der Raiffeisen-Seite. Sozusagen als Gegenstück im Vorstand wurde auch noch Dr. Jörg Schuster bestimmt, der als SPÖ-nahe galt.

Jörg Haider hat damals diese Postenbesetzung vehement kritisiert und auf einen rot-schwarzen Pakt hingewiesen. – Ist doch ganz interessant, was da 1992 passiert ist.

Im Jahre 1998 zum Beispiel – das soll nicht Gegenstand des Untersuchungs­aus-schusses sein, aber man muss diese Historie trotzdem einmal betrachten –, genau am 11. März 1998, hat es im Wiener ANA Grand Hotel ein interessantes Treffen des damaligen stellvertretenden kroatischen Außenministers Ivo Sanader und des öster­reichischen Außenministers Alois Mock mit den Hypo-Vorständen gegeben, wo sich


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