Verfassungsausschuss:
Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters weise ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen 284/A(E) betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes dem Gesundheitsausschuss zu.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 26. März 2014, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.11 Uhr
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