Die Frage der unterschiedlichen Möglichkeiten: Wie geht man mit einer Bank um, von der man weiß, dass diese Haftung existiert?, hat die Taskforce, diese Gruppe in unserem Auftrag, alle Möglichkeiten, die öffentlich ja auch diskutiert wurden, zu prüfen, durchgedacht, auch mit Experten und Gutachten von internationalen Experten, wo auch eine internationale Expertise herangezogen wurde, und die sind zu einer sehr klaren Auffassung gekommen.
Diese klare Auffassung lautet: Eine Insolvenz Kärntens wäre nicht verantwortbar! Und ich stehe auch als Bundeskanzler ganz klar dafür, zu sagen: Mit der Insolvenz eines Bundeslandes spielt man nicht! Die Stabilität in unserem Land ist eine der obersten Prioritäten, und wir werden auch die Kärntnerinnen und Kärntner keiner Insolvenz ausliefern. Das passiert in Österreich nicht – nicht, solange wir die Verantwortung tragen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Verantwortung tragen heißt nämlich auch, zu überlegen, welche weiteren volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine derartige „Lösung“ – bei einer Insolvenz als angebliche Lösung gehört dies unter Anführungszeichen – hätte. Eine Insolvenz Kärntens hätte direkte Auswirkungen auf das Budget und die Finanzleistungen Kärntens, das heißt auf die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Das bedeutet ein Infragestellen von Sozialleistungen wie Heizkostenzuschüsse genauso wie Wohnbeihilfe. Das wirft Fragen auf, wenn einmal in der Masse darüber zu bestimmen ist, das stellt Beträge infrage, die für Investitionen ausgegeben werden, genauso wie die Gesundheitsvorsorge. Oder noch besser vorstellbar für den Einzelnen: Das bedeutet, über ein Szenario nachzudenken, wo es plötzlich keine Förderungen mehr für die Heimhilfe gibt und zu pflegende Personen zu Hause sind und auf eine Heimhilfe warten, die vielleicht zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr finanziert werden kann. (Abg. Kickl: Das glauben Sie ja selbst nicht, den Blödsinn! – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auf dem Rücken der Kärntnerinnen und Kärntner mit uns nicht zu machen, denn die haben das nicht verursacht. Es haben nicht die Bürgerinnen und Bürger verursacht, es hat die FPÖ-Führung in Kärnten verursacht! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mlinar.)
Dann kommen die klugen Zurufe: Na dann gebt halt dann, wenn das einmal in einem Insolvenzverfahren ist, den Kärntnern Geld! – Ja, aber da muss man sagen, das bedeutet dann eine Haftung von zur Stunde noch immer 13 Milliarden €, bei 10 Milliarden € davon ohne Aufschub, von der Taskforce genauestens durchgeprüft. Diese Haftungsbeträge zu überweisen wäre ja dann wohl das Ende einer durchdachten Strategie.
Daher ist für mich ein Hineinschlittern einer Bank in eine Insolvenz einhergehend mit einem Hineinschlittern Kärntens in eine Insolvenz unverantwortlich, und ich bleibe daher dabei, in aller Deutlichkeit klarzumachen, dass die Stabilität des Landes, die Bonität Österreichs und der öffentlichen Hand in Europa, in der Welt auch in Zukunft zu gewährleisten ist – von einem Land, das sich höchster Bonität erfreut, weil auch alle politisch Verantwortlichen in der Zweiten Republik bis zum heutigen Tag dafür gesorgt haben, dass nie ein Bundesland insolvent geworden ist. Und das gilt auch in Zukunft! Das werden wir verhindern! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber, Höbart und Kickl.)
Zur Notverstaatlichung: Damals hat man nämlich nicht nur die Situation vorgefunden, wie Gouverneur Nowotny mehrfach ausgeführt hat, auch öffentlich Rede und Antwort dazu gestanden ist (Abg. Deimek: sich am wenigsten auskennt!), dass es damals diese 20 Milliarden €-Haftung gegeben hat, die mittlerweile noch immer 12 Milliarden € bis 13 Milliarden € ausmacht, sondern man hat damals auch noch die Systemrelevanz der Bank festgestellt. (Zwischenruf des Abg. Darabos.) Also zum damaligen Zeitpunkt
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite