Trotz aller Finanzskandale der letzten Zeit (Salzburger Finanzskandal, Swap-Skandal in Linz, die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich) gibt es nach wie vor keinen wirklichen Überblick über die finanzielle Lage des Staates. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus. Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buchführung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfskompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. DDr. Fuchs. Ich stelle die Uhr auf die gewünschte Redezeit von 5 Minuten ein. – Bitte.
11.35
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Besuchergalerie! Bedauerlicherweise hat sich die ÖVP in der Nacht vom 13. auf den 14. März 2014 von der SPÖ über den Tisch ziehen lassen und sich für die bankenoptimalste Lösung entschieden. Namhafte internationale Berater haben die Insolvenzvariante als die für den Steuerzahler optimalste Variante empfohlen.
Auf Grund der Gesprächsrunden der Finanzsprecher mit Ihnen, Herr Vizekanzler, hatte ich den Eindruck, dass auch Sie ein Insolvenzmodell sui generis, ein sogenanntes Hybridmodell favorisieren würden. Leider haben Ihnen da die SPÖ und Nowotny einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ein Nowotny, der bereits als Bankenaufseher versagt hat, der der Hypo im Prüfbericht 2008 das Prädikat „not distressed“ verpasst hat, erdreistet sich noch – als Staatsbürger – einen Beitrag Kärntens zu fordern. Eine Frechheit ist das. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass die Schnapsidee mit dem Weisenrat als Feigenblatt nur von Nowotny kommen kann, ist keine Überraschung. Nowotny hat mit der nunmehr vorliegenden Entschei-
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