Noch etwas: Herr Vizekanzler, Sie haben vorhin erklärt, Sie wollen einen Schlussstrich unter die Causa Hypo Alpe-Adria ziehen. Sie können nur einen Schlussstrich ziehen, nachdem Sie einen Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung befasst haben und dieser zu einem Ergebnis gekommen ist. Und den richtigen Schlussstrich können Sie dann ziehen, wenn diese unfähige Regierung zurückgetreten ist.
Uns Polizisten – ich bin Polizeibeamter – sagt man nach, wir hätten einen gewissen „Riecher“, einen Instinkt, wenn etwas faul ist und etwas stinkt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Meine Damen und Herren, ich kann kaum mehr atmen, so stinkt es hier. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der SPÖ: Aber geh, Herr Kollege!)
12.40
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Hagen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“
eingebracht im Zuge der Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gem. § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Maßnahmen im Hinblick auf die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG“
Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanzdesaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Das ist aus Steuerzahlersicht nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine privatwirtschaftlich geführte Abbaugesellschaft abzuwickeln. Unklar ist derzeit, ob und inwieweit das Land Kärnten mit Mitteln des Zunftsfonds sowie insbesondere institutionelle Gläubiger mitzuzahlen haben. Mit Bayern soll nach Medienberichten ein Generalvergleich abgeschlossen werden, wenngleich diesbezügliche Verhandlungen nach Medienberichten noch nicht aufgenommen worden sein dürften. Trotz der dürftigen Informationslage ist schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt.
Ebenso wichtig wie das Erreichen der für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstigsten Abwicklungslösung ist es, die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleichbare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenzszenarien“ von Finanz- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebietskörperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funktions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen.
Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich
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