Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 70

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Noch etwas: Herr Vizekanzler, Sie haben vorhin erklärt, Sie wollen einen Schlussstrich unter die Causa Hypo Alpe-Adria ziehen. Sie können nur einen Schlussstrich ziehen, nachdem Sie einen Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung befasst haben und dieser zu einem Ergebnis gekommen ist. Und den richtigen Schlussstrich können Sie dann ziehen, wenn diese unfähige Regierung zurückgetreten ist.

Uns Polizisten – ich bin Polizeibeamter – sagt man nach, wir hätten einen gewissen „Riecher“, einen Instinkt, wenn etwas faul ist und etwas stinkt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Meine Damen und Herren, ich kann kaum mehr atmen, so stinkt es hier. (Bei­fall beim Team Stronach. – Ruf bei der SPÖ: Aber geh, Herr Kollege!)

12.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

eingebracht im Zuge der Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gem. § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Maßnahmen im Hin­blick auf die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG“

Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanz­desaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Das ist aus Steuerzahlersicht nicht zu rechtfertigen.

Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine privatwirtschaftlich geführte Abbaugesellschaft abzuwickeln. Unklar ist derzeit, ob und inwieweit das Land Kärnten mit Mitteln des Zunftsfonds sowie insbesondere institu­tionelle Gläubiger mitzuzahlen haben. Mit Bayern soll nach Medienberichten ein Gene­ralvergleich abgeschlossen werden, wenngleich diesbezügliche Verhandlungen nach Medienberichten noch nicht aufgenommen worden sein dürften. Trotz der dürftigen In­formationslage ist schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung konkret einge­schlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Be­lastung darstellt.

Ebenso wichtig wie das Erreichen der für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstigsten Abwicklungslösung ist es, die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleichbare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Ban­keninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenzszena­rien“ von Finanz- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorge­hen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebietskörperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funktions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirt­schaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und ent­sprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen so­wie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen.

Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich


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