schirmen! Ich bin der letzte Redner. Mein großes Anliegen ist, dass wir aus dem Hypo-Desaster einfach lernen. Ich glaube, das ist das Mindeste, was wir machen können. Der kolossale Schaden ist angerichtet. Wir werden diesen Untersuchungsausschuss brauchen, und er wird irgendwann auch kommen, damit wir Aufklärung leisten. Solide Aufklärung ist die Basis, um dann auch entsprechende Lehren daraus zu ziehen. In der Zwischenzeit sollten wir einfach entschlossen daran gehen, das, was jetzt schon klar ist, ins Leben zu bringen.
Der Herr Bundeskanzler hat am 15. Dezember 2009 gegenüber den Medien gesagt: „Es war unverzichtbar, die Insolvenz der Hypo-Alpe-Adria-Bank abzuwenden.“ Wir hören das jetzt wieder, und, Herr Bundeskanzler, Sie haben damals, im Dezember 2009, gesagt, für die Zukunft seien daher Konsequenzen zu ziehen. – Sie haben eben nicht genügend Konsequenzen gezogen.
Uns ist wichtig – ich habe das schon angesprochen –, dass wir die Schuldenstände und Haftungen offenlegen. Wir werden auch mitgehen bei dem Antrag der ÖVP, bei diesem Paket. Wir teilen nicht die Begründung, die Sie drinnen haben, denn es ist nicht die beste Lösung – das möchte ich fürs Protokoll anmerken –, aber wir sind ja großzügig. Wir gehen mit, wenn gute Ideen kommen. Ich bitte, dass auch Sie ein Zeichen setzen. Wir bringen heute Ideen ein. Wir haben bisher 70 Ideen eingebracht, und nie wurden sie von den Regierungsparteien angenommen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung aller Schuldenstände und Haftungen der Länder
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Länder alle Schuldenstände und Haftungen offenzulegen haben.“
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Ich bringe noch einen Antrag zur Einberufung eines Föderalismuskonvents ein. Machen wir das zum Ausgangspunkt für eine echte Staatsreform!
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und administrativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen befassen.
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