Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 79

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statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

Bekanntlich können „Landesfürsten“ jede Menge Geld ausgeben, das sie nicht ein­heben müssen. Haftungen für Landesbanken zu übernehmen, die die finanzielle Kapa­zität des jeweiligen Haftungsgebers bei Weitem übersteigen ist ein weiteres Beispiel wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht. Der Österreich Konvent konnte leider keine Ergebnisse liefern. Umso mehr benötigt Österreich dringend eine Neu-Ordnung der Kompetenzverteilung. Die Einberufung eines Föderalismuskonvents ist das Gebot der Stunde. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwi­derruflich mit Rechten und Pflichten zusammen. Föderalismus darf keine Einbahnstra­ße sein.

Die Finanzierung der Länder kann nicht weiter dem Prinzip folgen, dass der Bund Steuern einnimmt und die Länder, offenbar risikolos, ausgeben.

Dem unglaublichen Treiben aber weiter einfach zuzusehen, ist unverantwortlich und letztendlich zukunftsgefährdend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die notwendigen legistischen und administra­tiven Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bun­desländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen zu befassen.“

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12.58.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hypo Alpe-Adria.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenommen. (E 8.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskör­perschaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gemäß § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 


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