Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 81

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Am 25.2.2014 berichtete „Die Presse“ von dem bis zu diesem Zeitpunkt noch immer offen zugänglichen Datenmaterial auf dem rumänischen Server. Zwei Tage später ver­hängte das Bildungsministerium einen vorläufigen Stopp aller zentralen Schülertests sowie der sogenannten „Zentralmatura“ mit der Ankündigung, die Testungen erst dann fortzusetzen, wenn die Sicherheit aller Daten gewährleistet werden könne. Am 10.3.
2014 wurden in einem Mail diverse externe Stellen und Personen davon in Kenntnis gesetzt, dass die für Mai 2014 geplanten Standardtestungen im Fach Deutsch abge­sagt wurden. Am 11.3. erfolgte die Mitteilung, wonach Österreich im kommenden Jahr weder an der TIMSS- noch an der PISA-Studie für SchülerInnen teilnehmen würde, da die dazu benötigten Feldtestungen aufgrund der laufenden Untersuchungen nicht durchgeführt werden sollen. Die ordnungsgemäße Abhaltung der Matura wäre jedoch nötigenfalls durch die Bereitstellung von Ersatzfragen gewährleistet. Der TÜV Öster­reich wurde damit beauftragt, die Sicherheit der auf Servern des BIFIE gelagerten Da­ten zu überprüfen. Mit Ergebnissen sei Ende des Monats März zu rechnen.

Des Weiteren teilten Sie mit, dass es sich um einen kriminellen Angriff auf isolierte Da­ten gehandelt habe, die auf einem Testserver der Firma Kapsch BusinessCom liegen. Sie sprechen gegenüber der Tageszeitung „Österreich am Sonntag“ angesichts der „Datenlücke“ beim BIFIE vom Verdacht eines „kriminellen Aktes“. Deshalb würden Sie „nicht den Fehler machen, weitere Testungen zuzulassen, bis hier nicht geklärt ist, wer dahintersteckt“: „Nach all dem, was wir bis jetzt wissen, sieht es so aus, als ob es sich um einen kriminellen Akt handelt. Nicht um einen Hack oder ein Leck, sondern dass of­fenbar jemand, eine Person, quasi mit einem Schlüssel ausgestattet die Türe zu den Daten geöffnet hat.“

Wie es zu der unsicheren Stelle gekommen ist, sei derzeit Gegenstand von Ermittlun­gen durch die Staatsanwaltschaft.

Auf der Website des BMBF wird zudem ein umfangreicher Daten-Sicherheits-Check des BIFIE angekündigt: „Wir werden uns sehr genau ansehen, ob hier alles den strengs­ten Sicherheitsbestimmungen entspricht.“ Und weiters: „Als Bildungsministerin trage ich die Verantwortung für eine lückenlose Aufklärung, es wird nichts unter den Teppich gekehrt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf volle Transparenz und Offenheit in dieser Frage.“ (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2014/20140311a.xml. datiert mit 11.3.2014)

Das Institut für Erziehungswissenschaften an der Universität in Salzburg, an dem auch der frühere Direktor des BIFIE Dr. Günter Haider tätig ist, bot am 11.3. an, die für PISA und TIMMS notwendigen Feldtestungen in diesem Jahr durchzuführen und die Daten auf dem Server der Universität Salzburg zu lagern. Dies wurde mit dem Argument, „es wäre unseriös, zusätzliche Risiken durch Datenschnittstellen zu schaffen und einem externen Institut blind zu vertrauen“ von Ihrer Seite abgelehnt.

Auf der Website des BIFIE ist (mit Datierung 14.3.2014) zu lesen: „Im Laufe der letzten Wochen gab es mehrere bisher nicht identifizierbare unzulässige Zugriffe auf eine Daten­bank des Bundesinstituts BIFIE auf einem Entwicklungsserver unserer Partnerfirma. Die Zugriffsmöglichkeit wurde bereits am 25. Februar 2014 geschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Datenbank in unautorisierten Händen befindet. Eine missbräuchliche Verwendung der Datenbank ist dem Bundesinstitut BIFIE derzeit allerdings nicht bekannt. Diese Datenbank enthält die E- Mail-Adressen aller Lehrer/in­nen und Schulleiter/innen, mit denen sich diese im Zeitraum von 25. März 2011 bis 30. De­zember 2012 auf der Plattform zur Informellen Kompetenzmessung (IKM) angemeldet haben. Die Datenbank enthält keine sonstigen personenbezogenen Daten von Lehre­rinnen und Lehrern oder Schülerinnen und Schülern.“ (https://www.bifie.at/news/2554)

Ihre Entscheidung, beim Teststopp zu bleiben, ist für die mit der Vorbereitung und Durchführung der Tests Befassten nicht nachvollziehbar. Der Begründung, dass „der


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