Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 92

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Gesetz aus dem Jahr 2008 – so heißt es darin – gestattet keine ministeriellen Wei­sungen. Hintergrund: Das bifie ist eine juristische Person öffentlichen Rechts, das bifie ist eine Einrichtung, die übrigens sogar im Firmenbuch eingetragen ist, es hat drei Organe, und das Ministerium und Sie als Person und als Funktionsträgerin tau­chen da nicht auf. Es gibt das Direktorium, den Aufsichtsrat und einen Beirat.

Die Ministerin hat sehr wohl Aufgaben, die in § 24 Z 3 geklärt sind. Darin geht es um die Genehmigung der Institutsordnung, um Unternehmenskonzepte, um die Bestellung der Direktoren, und da gibt es eine Aufsichtspflicht, die wahrzunehmen ist. Aber von Weisungen, Frau Ministerin, ist hier nicht die Rede. (Beifall bei den Grünen.)

Das bitte ich wirklich ernst zu nehmen, und ich weise auch die Direktoren des bifie darauf hin, dass sie nicht befugt sind, Ihre Weisungen entgegenzunehmen. Das ist ein­deutig rechtswidrig. Darauf werden wir in Zukunft sehr genau achten, wie und von wem da mit Weisungen operiert wird.

Ich denke, das Problem ist sehr weitreichend, und wir haben Ihnen schon vor zwei Wo­chen mit unseren Vorschlägen für eine Neuordnung des bifie eine goldene Brücke gebaut. Ich habe Sie damals darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, so weiterzu­machen wie bisher, und dass die Aufgaben des bifie aus unserer Sicht geteilt gehö­ren, nämlich zum einen in den Bereich der Zertifizierung, sprich: die Durchführung der neuen Reifeprüfung, eventuell – und dazu gibt es ja Vorschläge – einer mittleren Reife, was auch immer. Das sind hoheitliche Aufgaben. Die Matura ist eine Staatsprüfung, die kann nicht von einem ausgelagerten Institut wahrgenommen werden. Also als ein Punkt ist ganz klar festzuhalten: Wir brauchen eine eigene Zertifizierungsinstitution.

Zweitens braucht es natürlich so wie bisher die Evaluierung, ob Pisa, pirls oder was auch immer. Diese Evaluierung soll weitergeführt werden; das erfolgt ja bislang schon konzentriert am Standort Salzburg.

Darüber hinaus – für uns Grüne ganz wichtig – wäre zur tatsächlichen Gewährleistung der Datensicherheit die Datenverwaltung extern zu vergeben. Dann haben wir kein Da­tenproblem. Wir sind heute in der Lage, die Schülerstammdaten zum Beispiel über die Statistik Austria zu anonymisieren, die Anonymisierung auch zu gewährleisten und dann in der Folge diese Daten auch der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Das hätte einen zusätzlichen Benefit, nämlich die Tatsache, dass wir die Daten nicht nur an einem Ort auswerten, am bifie, sondern dass alle interessierten Forscherinnen und Forscher darauf zurückgreifen können. Das ist, bitte, das Wesens­merkmal von Wissenschaft: dass sich alle damit auseinandersetzen können, die dazu befähigt sind, und dass wir diese Geschichte nicht monopolisiert haben. (Zwischenruf des Abg. Mayer.)

Sie, Herr Kollege Mayer, wollen diese Daten nach einem Jahr zur Verfügung stellen. Man kann über alles mit uns sprechen, aber das, was derzeit passiert, ist eben nicht das Zurverfügungstellen jener Daten, die die wissenschaftliche Forschung braucht. Da­rüber beschweren sich in Österreich sämtliche Universitäten.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen! Zur bifie-Reform haben wir Ihnen sehr viele Vorschläge gemacht. Wir hoffen, dass Sie teilweise mit uns in Diskussion darüber treten werden, dass wir das auch wirklich ernsthaft in den Aus­schüssen diskutieren.

Frau Ministerin, zeigen Sie bitte heute auch einmal, dass wir jene Diskussionen, die wir im Unterrichtsausschuss meistens sehr sachlich führen, auch hier ins Plenum tragen können! Versuchen Sie konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu geben! Nicht nur das Parlament, auch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, diese konkreten Antworten zu bekommen.

 


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