dem Inhalt von Rechtsunsicherheiten und eventuellen Datenschutzproblemen. Die Kopien gingen damals nicht nur an mich, sondern auch an den Aufsichtsratsvorsitzenden des BIFIE, Herrn Mettinger.
Zur Frage 2:
Diese Informationen sind schriftlich erfolgt, aber in unspezifischer Form: keine URL, das heißt, keine konkrete Adresse, über die die Daten hätten angesteuert werden können, kein Server, keine Nennung der Homepage, wo irgendetwas zu finden gewesen wäre.
Zu den Fragen 3 und 4, den Maßnahmen:
Ich möchte die beiden Fragen, wenn Sie gestatten, zusammenziehen. Es wurde schriftlich eine Aufforderung an das BIFIE abgeschickt. Es wurde durch die Sektionsleitung telefonisch Kontakt mit dem BIFIE aufgenommen, um genau diese Datensicherheit gemeinsam mit Kapsch, dem neuen IT-Anbieter, einer Tochterfirma von Kapsch, zu prüfen. Es wurde den zuständigen Sektionen I und III überantwortet, diese Überprüfung zu machen.
Von mir war es dann das nächste Mal am 25. Februar, denn dazwischen, sehr geehrte Damen und Herren, den ganzen Jänner über, war Kontakt, wurde die Suche nicht abgebrochen nach diesen vermeintlichen Daten, die öffentlich zugänglich wären. Wir hatten ja, wie gesagt, den Server nicht, die URL nicht, keinen Zugang. Es wurde mir versichert, dass hier nichts, kein Verdachtsmoment wäre.
Daher war bis dato, bis zum 25. Februar – sofort an dem Abend, als das öffentlich wurde, wurde nicht nur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet durch die beiden Direktoren des BIFIE, sondern erfolgte auch von mir sofort Kontaktaufnahme mit der Innenministerin und dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, um das Bundeskriminalamt einzuschalten und der Sache auch auf diesem Wege nachzugehen.
Zur Frage 5:
Da die laufenden Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, sehr geehrte Damen und Herren, kann ich hier, darf ich hier auch keine Aussagen zum derzeitigen Ermittlungsstand machen. Sie können aber sicher sein, dass ich das tun werde, sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind. Es bedarf dann nicht extra einer schriftlichen Anfrage. Das mache ich von mir aus, weil mir das sowieso auch ein Bedürfnis ist, weil wir das selber wissen wollen und auch öffentlich machen wollen, was damals passiert ist, die strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Folge, die daraus abzuleiten sein könnte.
Zur Frage 6:
Da möchte ich sagen, die Tests wurden entsprechend dem BIFIE-Gesetz, § 24, gestoppt. Ich darf nur daran erinnern: Der § 24 beinhaltet die Zuständigkeit für die Gebarung und die Einhaltung des Datenschutzes des BIFIE durch das zuständige Regierungsmitglied.
Und: Die Prüfung der Datensicherheit bezüglich der standardisierten Reifeprüfung läuft. Ich hatte es schon erwähnt: Wir erwarten Ende nächster Woche das Ergebnis. Die Aufgabenpakete stehen auf jeden Fall zur Verfügung, die bei uns im Ressort mit Experten/Expertinnen auch erarbeitet wurden.
Zur Frage 7:
Der Teststopp wurde von mir an die Direktoren sofort, am Tag des Aufgehens dieser Geschichte, mündlich kommuniziert. Ab dem Zeitpunkt gab und gibt es laufend Kommunikation mit dem BIFIE-Direktorium. Es gibt und gab natürlich auch Kommunikation mit dem Aufsichtsrat. Ich werde den Betriebsrat treffen. Ich werde selbstverständlich auch
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