Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 97

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dem Inhalt von Rechtsunsicherheiten und eventuellen Datenschutzproblemen. Die Ko­pien gingen damals nicht nur an mich, sondern auch an den Aufsichtsratsvorsitzenden des BIFIE, Herrn Mettinger.

Zur Frage 2:

Diese Informationen sind schriftlich erfolgt, aber in unspezifischer Form: keine URL, das heißt, keine konkrete Adresse, über die die Daten hätten angesteuert werden kön­nen, kein Server, keine Nennung der Homepage, wo irgendetwas zu finden gewesen wäre.

Zu den Fragen 3 und 4, den Maßnahmen:

Ich möchte die beiden Fragen, wenn Sie gestatten, zusammenziehen. Es wurde schrif­tlich eine Aufforderung an das BIFIE abgeschickt. Es wurde durch die Sektionsleitung telefonisch Kontakt mit dem BIFIE aufgenommen, um genau diese Datensicherheit ge­meinsam mit Kapsch, dem neuen IT-Anbieter, einer Tochterfirma von Kapsch, zu prü­fen. Es wurde den zuständigen Sektionen I und III überantwortet, diese Überprüfung zu machen.

Von mir war es dann das nächste Mal am 25. Februar, denn dazwischen, sehr geehrte Damen und Herren, den ganzen Jänner über, war Kontakt, wurde die Suche nicht ab­gebrochen nach diesen vermeintlichen Daten, die öffentlich zugänglich wären. Wir hat­ten ja, wie gesagt, den Server nicht, die URL nicht, keinen Zugang. Es wurde mir versi­chert, dass hier nichts, kein Verdachtsmoment wäre.

Daher war bis dato, bis zum 25. Februar – sofort an dem Abend, als das öffentlich wur­de, wurde nicht nur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet durch die beiden Di­rektoren des BIFIE, sondern erfolgte auch von mir sofort Kontaktaufnahme mit der In­nenministerin und dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, um das Bundes­kriminalamt einzuschalten und der Sache auch auf diesem Wege nachzugehen.

Zur Frage 5:

Da die laufenden Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, sehr geehrte Damen und Herren, kann ich hier, darf ich hier auch keine Aussagen zum derzeitigen Ermitt­lungsstand machen. Sie können aber sicher sein, dass ich das tun werde, sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind. Es bedarf dann nicht extra einer schriftlichen Anfrage. Das mache ich von mir aus, weil mir das sowieso auch ein Bedürfnis ist, weil wir das selber wissen wollen und auch öffentlich machen wollen, was damals passiert ist, die strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Folge, die daraus abzuleiten sein könnte.

Zur Frage 6:

Da möchte ich sagen, die Tests wurden entsprechend dem BIFIE-Gesetz, § 24, ge­stoppt. Ich darf nur daran erinnern: Der § 24 beinhaltet die Zuständigkeit für die Geba­rung und die Einhaltung des Datenschutzes des BIFIE durch das zuständige Regie­rungsmitglied.

Und: Die Prüfung der Datensicherheit bezüglich der standardisierten Reifeprüfung läuft. Ich hatte es schon erwähnt: Wir erwarten Ende nächster Woche das Ergebnis. Die Auf­gabenpakete stehen auf jeden Fall zur Verfügung, die bei uns im Ressort mit Exper­ten/Expertinnen auch erarbeitet wurden.

Zur Frage 7:

Der Teststopp wurde von mir an die Direktoren sofort, am Tag des Aufgehens dieser Ge­schichte, mündlich kommuniziert. Ab dem Zeitpunkt gab und gibt es laufend Kommuni­kation mit dem BIFIE-Direktorium. Es gibt und gab natürlich auch Kommunikation mit dem Aufsichtsrat. Ich werde den Betriebsrat treffen. Ich werde selbstverständlich auch


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