gensätze. Die haben unter einem Dach Platz. Und wir sollten vonseiten der Politik einen Rahmen gestalten, wo wir die Schulen in die Kooperation bringen und in den Wettbewerb.
Noch einmal: Jeder Schiverein muss diesen Spannungsbogen schaffen, dass er Wettbewerb und Kooperation unter einem gemeinsamen Dach gut organisiert. Wenn er das nicht gut organisiert, dann kommt es zu schlechten Ergebnissen. Und so ist es auch im Schulbereich.
65 Länder nehmen am PISA-Test teil. Und da kann ich es nicht glauben, Frau Ministerin, dass wir das Land sind, dass das organisatorisch nicht auf die Reihe bringt. Wir sind doch keine Amateure. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Darum geht es nicht!) Na was ist das für eine Botschaft, wenn ich sage: Ich habe ein Problem!, ich habe aber vier Monate Zeit, das Problem zu beheben. Die OECD hat ja gesagt: Ich gebe euch eine Fristerstreckung für die Feldtestungen!
Ich habe vier Monate Zeit. Ja stellen Sie sich vor: Sie haben ein Unternehmen und Sie haben ein Datenproblem. Sie können doch nicht sagen: So, in vier Monaten ist es auch nicht besser! Kopf in den Sand und alles gestoppt. – Ich halte das für die falsche Antwort! (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Heinisch-Hosek.) Das ist mir klar, aber auch in Ihrer Non-Profit-Organisation, es muss kein Unternehmen sein.
Ich will nur sagen: Es kann nicht sein, dass mich ein EDV-Problem über vier Monate und in weiterer Folge über Jahre lahmlegt. Das geht nicht! Denn dann können wir jedes Projekt wie ELGA und so weiter wegsperren. Dann müssen wir die Computer in diesem Haus verbieten und dürfen vonseiten der Politik über Computer, Internet und so weiter gar nicht mehr nachdenken, wenn wir nicht schneller handeln können, als wir dies in diesem Fall tun. Ich halte das Krisenmanagement hier für überstürzt, ich halte es für nicht professionell.
Frau Ministerin, wir haben uns das jetzt angeschaut. Auf die Frage 6 sagen Sie: § 24a BIFIE-Gesetz war die Grundlage für die Weisung. – Wir glauben nicht, dass das eine valide Grundlage ist, weil es beim § 24 BIFIE-Gesetz vor allem um etwas geht, wo das Ministerium als Aufsichtsbehörde ausgewiesen ist. Und das ist meines Erachtens keine Grundlage für eine Weisung. Also das muss man sich auch noch einmal anschauen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Mein Wunsch wäre, dass Sie sich vor allem um andere Alternativen umschauen. Manche werden Ihnen ja schon angetragen. Ich glaube, die Uni Salzburg hat hier aufgezeigt, dass man auch sagt, mit fällt kein Stein aus der Krone, wenn einige Bundesländer hier ihren eigenen Weg gehen, sich den auch selbst organisieren, auch selbst die Verantwortung übernehmen.
Ich weiß, Sie wollten hier einfach auch auf Nummer sicher gehen. Sie haben im guten Willen gehandelt, das glaube ich, aber ich glaube auch, dass Sie in gutem Willen auch handeln würden – und das wäre ein sensationelles Signal dieser Regierung, das wäre neues Regieren! –, wenn Sie sagen würden: Okay, ich habe zu schnell geschossen, ich gehe einen Schritt zurück und aus diesem Schritt Entfernung betrachtet nehme ich diese Entscheidung zurück! Ja, man kann sich auch irren in der Politik!
Das wäre ein Beitrag zur Fehlerkultur in diesem Land. Sie könnten keinen größeren Beitrag leisten auf einer Metaebene, Frau Bildungsministerin, als jetzt diesen Ihren Schritt zu revidieren!
Ich möchte einen Entschließungsantrag einbringen, weil ich eben glaube, dass es Alternativen gibt. Die haben wir schon aufgezeigt, und weitere sind meines Erachtens zu prüfen.
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