Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 97

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halbwegs verträgliche Zeiten reduziert. Wir und auch das Sozialministerium, die Gewerkschaften und Ärztekammern verhandeln seit vielen Jahren in der Hoffnung, auf 25 Stunden hinunterzukommen. Und damit sind wir wieder bei der Diskussion, wer es hemmt, wer es blockiert. Das sind derzeit die Länder, die einfach in der Sorge, dass es Mehrkosten verursacht, blockieren. Dazu muss man sagen, dass es in einigen Ländern aber bereits Vereinbarungen gibt. Es gibt in Wien im AKH und im Kranken­anstalten­verbund bereits Regelungen, auf 25 Stunden zu beschränken. Das heißt, wir sind in dem Fall vorangekommen.

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass man da dringend diskutieren wird müssen, auch in der Frage des Mahnverfahrens, das wir im Rahmen der EU haben, oder in der Frage, wie lange Ärztinnen und Ärzte durchschnittlich arbeiten dürfen, wo von der Euro­päischen Union im Durchschnitt eine 48-Stunden-Woche angedacht wird. Unsere Ärztinnen und Ärzte dürfen im Durchschnitt 60 Wochenstunden arbeiten, das heißt, auch da wird Handlungsbedarf bestehen. Und ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, vielleicht auch die Länder in die Pflicht zu bringen, damit wir auch bei diesen Zeiten nachrutschen können.

Die zweite Geschichte ist die von Frau Kollegin Mückstein verlangte namentliche Abstimmung über den im Patientenmobilitätsgesetz verpackten Teil des Psycholo­ginnen- und Psychologengesetzes, die bei uns etwas Unruhe hervorgerufen hat. Viele von Ihnen, die in der letzten Legislaturperiode schon hier waren, erinnern sich an die heftigen Diskussionen, die wir geführt haben, um das Psychologen- und Psychologin­nengesetz im letzten Jahr hier einstimmig neu zu verabschieden. Damals schon gab es Unstimmigkeiten bei der Frage, ob die Differenzierung von einzelnen Berufsgruppen, wie sie hier getroffen wurde, richtig ist.

Nur noch einmal zur Klarstellung: Das Psychologengesetz, Psychologinnengesetz ist ein Gesetz, das die Berufsausübung und die Ausbildung regelt. Das, was wir hier machen, ist, den Lebens- und SozialberaterInnen, die ein Gewerbe sind, die Sorge wegzunehmen, dass wir mit dem Berufsgesetz in ihren Bereich hineinkommen. Das war nie die Intention dieses Hauses, wurde auch immer klar so mit den Gruppen verhandelt, und es gibt hier eine sprachliche Klarstellung. Was wir hier machen, bringt in keiner Weise eine Beschneidung der Psychologinnen und Psychologen oder eine Ausweitung der Lebens- und SozialberaterInnen. Es trifft schlichtweg eine Klarstellung. Warum die Kollegin Mückstein hier eine namentliche Abstimmung fordert, wissen wir nicht. Ich nehme an, wir werden das dann möglicherweise an dem sehen, was hinten nachkommt.

Zur Frage Patientenmobilität: Es geht dabei um eine europäische Richtlinie, die klarmacht, was wir schon lange haben, nämlich, dass sich Menschen, die von Österreich ins Ausland kommen, um Therapien – zum Beispiel Kinderrehabilitationen – zu machen, die es in Österreich bis dato in dem Ausmaß noch nicht gibt, ein Vorabgutachten, eine Bestätigung holen müssen, um das dort abrechnen zu können. Das Gleiche gilt – wie es im Rahmen der Europäischen Union ist – vice versa. Ich glaube nicht, dass wir damit rechnen müssen, dass englische Patienten nach England gehen, sich dort das bewilligen lassen, hierher kommen, sich behandeln lassen und unsere Menschen von der Behandlung verdrängen. Das halte ich für eine – sage ich jetzt einmal – Panikmache. Wir erinnern uns auch an den 1. Mai, ab dem Millionen an ArbeitnehmerInnen nach Österreich kommen hätten sollen. Genauso sehe ich das.

Schauen wir uns das einmal an. Ich halte das für eine gute Sache, auch für Österreicherinnen und Österreicher, und warne vor Panikmache, was Zustrom aus dem Ausland betrifft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06

 


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