Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 98

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


13.07.04

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Punkte zunächst zum EU-Patientenmobilitätsgesetz und zu diesem Teil des Psycho­logInnengesetzes, bei dem wir einen Antrag gestellt haben, der den Sozial- und LebensberaterInnen und den UnternehmensberaterInnen Rechtssicherheit geben soll.

Was ist die Geschichte dazu? – Ursprünglich lag ein Gesetzentwurf für das neue Psychologengesetz 2013 vor, das merkwürdig und damals auch einseitig von der ÖVP unterstützt ganz tief in angrenzende Berufsgruppen eingeschnitten hätte, und zwar in den Bereich der PsychotherapeutInnen und auch in den Bereich der ÄrztInnen mit Ausbildung zur Psychotherapeutischen Medizin oder FachärztInnen für Psychiatrie.

Damals ist es den ÄrztInnen und den PsychiaterInnen gelungen, dieses Gesetz wieder auf die Basis zu bringen, dass die eigenen Berufsqualifikationen gesichert sind. Man hat aber auf die Lebens- und Sozialberater ein Stück vergessen. Das Psychologen­gesetz und Psychologinnengesetz ist ja ein zweiteiliges Gesetz. Einerseits betrifft es die klinischen PsychologInnen, die auch zur Krankenbehandlung berechtigt sind, und auf der anderen Seite betrifft es die GesundheitspsychologInnen, die eher beratend tätig sind und zum Beispiel auch so etwas wie Burnout-Prophylaxe, Prävention, Vorsorge, Ernährungs- und Sportberatung durchführen, aber eben nicht Krankenbe­handlung. In diesem Bereich gibt es eine Überschneidung mit den Lebens- und Sozial­beraterInnen und auch mit den UnternehmensberaterInnen, die zum Beispiel in Unternehmen für die Burnout-Prophylaxe zuständig sind.

Das Gesundheitsministerium hat immer betont, das möchte ich auch zugeben, dass es sich dabei um einen Berufsvorbehalt handelt. Vom Berufsverband der PsychologInnen ist aber erst kürzlich ein Schreiben gekommen, dass sie das durchaus auch als Tätigkeitsvorbehalt verstehen.

Daher wollen wir mit dem Abänderungsantrag, der Ihnen vorliegt, für Rechtssicher­heit für die in der Gewerbeordnung genannten und geregelten Berufsgruppen sorgen.

Zur Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen: Wir haben einen Antrag gestellt, der jetzt dem Sozialausschuss zugewiesen wird. Das finde ich an sich grundsätzlich positiv. Ich hoffe, dass er dort auch positiv bearbeitet wird. Sie alle wissen, es gibt eine Ermah­nung von der EU, unsere Ärzte arbeiten viel zu viel. Das ist sowohl für die Ärzte und Ärztinnen nicht gut, die höchst Burnout-gefährdet sind, es ist aber vor allem auch für Jungärztinnen und Jungärzte nicht gut, die in diesem System sozialisiert werden, wo Überforderung programmiert und im System so immanent ist, dass es ganz selbst­verständlich ist, dass man sich diesem Druck beugt. Und natürlich müssen wir hier auch an die PatientInnensicherheit denken, denn es kann für PatientInnen sicher nicht gut sein, wenn sie von todmüden und überarbeiteten ÄrztInnen behandelt werden.

Dem Konzept „Gesundheit“ von Herrn Dr. Karlsböck werden wir nicht zustimmen, obwohl es einige Punkte gibt, die durchaus auch in unserem Interesse liegen und unser Anliegen treffen: Die Ärzteausbildung, die Bündelung der Finanzierungs­verantwortung und dass Ärzte Ärzte anstellen können, das sind auch langjährige Forderungen der Grünen.

Letztlich liegt auch noch ein Antrag von Herrn Kollegen Dr. Franz vor, den wir befür­worten werden. Hier geht es in erster Linie um die Zusammenlegung der Sozial­ver­sicherungsträger. Das ist auch eine uralte Forderung der Grünen unter dem Stichwort Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung, aber vor allem auch Patien­tInnen­gleichbehandlung und Versorgungsgerechtigkeit, denn es ist nach wie vor nicht


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