Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 109

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Natürlich besteht dieses Recht – es ist ja eine Europäische Union – vice versa auch für ausländische Staatsbürger, die eine Behandlung in Österreich benötigen. Ich würde auch hier sagen, Panikmache ist sicher nicht das richtige Konzept. Es besteht also Sicherheit für die Betroffenen nicht nur, was die finanziellen Dinge betrifft, sondern auch, was die Qualität der erbrachten Leistungen betrifft, denn auch das wird in diesem Gesetz noch weiter konkretisiert.

Bei den beiden Tagesordnungspunkten 6 und 7, die ja beide dem Sozialausschuss zugewiesen werden, geht es um das heiße Thema Arbeitszeit für Ärzte. Auch da muss man sagen: Von der Seite der Patientensicherheit aus betrachtet muss es in nächster Zeit zu einer vernünftigen Reduktion der Arbeitszeit für Ärzte kommen. Ich habe Anfang der achtziger Jahre als Bobath-Therapeutin im Kinderspital gearbeitet. Die Wochenendarbeitszeit eines Facharztes in Ausbildung hat damals von Samstag 7 Uhr bis Montag 12 Uhr, also 53 Stunden, gedauert. Gott sei Dank gehört das schon lange der Vergangenheit an.

Aber – und da gebe ich dem Kollegen Karlsböck recht – ein Problem, das man dabei natürlich im Auge behalten muss, ist das Thema der Verfügbarkeit von ausreichenden Turnusärzten und Fachärzten, also das Problem des Ärztenachwuchses. Da liegt es jetzt daran, dass an vielen Schrauben gedreht werden muss. Beispielsweise fehlen in den Spitälern der GESPAG in Oberösterreich jetzt bereits 65 Turnusärzte und 53 Fach­ärzte. Es ist zwar in zirka 50 Prozent der Fälle gelungen, die durchschnittliche Arbeits­zeit auf 25 Stunden im Stück zu begrenzen, aber eben nur bei zirka 50 Prozent. Um den Betrieb voll aufrechterhalten zu können und den Patientinnen und Patienten zu jeder Zeit eine adäquate Behandlung zukommen lassen zu können, muss zum Teil noch mit erheblich längeren Diensten gearbeitet werden.

Das ist ein unbefriedigender Zustand, das steht außer Zweifel. Daher wird es durchaus eine gewisse Herausforderung sein, in einer adäquaten Zeit Lösungen zu finden, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten auf der einen Seite, die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte auf der anderen Seite, aber auch die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in den Spitälern sicherstellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.42.05

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Mit dem EU-Patientenmobilitätsgesetz werden verschiedene Rechts­materien, die für das Gesundheitswesen sehr wichtig sind, geändert und ergänzt. Zentrale Punkte sind dabei immer die grenzüberschreitenden Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung. Ich möchte kurz auf einige Punkte dieser Gesetzesmaterie eingehen.

Wir wissen, dass mit dem 2. Sozialversicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 für Un­fälle von Dienstnehmern, die sich aufgrund der Ableistung des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes oder für freiwillige Dienste bei den Rettungen und Feuerwehren im Rahmen des Katastrophenschutzes oder der Katastrophenhilfe ereignen, die Dienst­geber nunmehr für die Entgeltfortzahlungszeit den Zuschuss eines Differenzbetrages bekommen. Mit dieser Gesetzesmaterie wurde eine Klarstellung getroffen, weil nicht sicher war, ab wann, für welche Unfälle genau diese finanzielle Unterstützung zu gelten hat.

Nunmehr wird geregelt, dass es für jene Unfälle, die vorhin genannt wurden, Gültigkeit hat – die nach dem 30. Juli eingetreten sind – und diese Bestimmung anzuwenden ist.


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