insbesondere in den Bundesländern. Das zu betonen, ist mir gerade in dieser Diskussion ganz besonders wichtig. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.36
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
13.36
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Karlsböck! Ich darf dir danken, denn ich glaube, es gibt viele Anfragen von Ärztinnen und Ärzten, auch aus den Ländern, dass sie endlich Ärztinnen und Ärzte anstellen dürfen. Ich glaube, das ist eine Notwendigkeit. Lieber Herr Minister! Ich glaube, Sie können sich dem auch nicht verschließen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Stellung nehmen zur Begrenzung der Höchstarbeitszeit für Spitalsärztinnen und Ärzte. Eine bereits 2011 angekündigte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeitverkürzung ist bis heute nicht zustande gekommen. Leider!
Die EU fordert jetzt eine Höchstgrenze bei der Arbeitszeit von Spitalsärztinnen und -ärzten von maximal 48 Stunden pro Woche, und nicht wie jetzt im Bedarfsfall von bis zu 72 Stunden pro Woche. Die Ärzteschaft fordert schon lange eine Reduktion der zulässigen Dienstzeit auf maximal 25 Stunden durchgehend. Von dieser Bundesregierung gab es in dieser Angelegenheit kein Entgegenkommen. Es mussten vonseiten der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, von Spitalsärztevertreterinnen und -vertretern immer wieder Betriebsvereinbarungen und große Anstrengungen unternommen werden, dass Regelungen getroffen worden sind, damit ansprechende Arbeitszeiten installiert werden konnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Was uns von der FPÖ noch ganz, ganz wichtig ist, ist, dass die Ärztinnen und Ärzte, und zwar vor allem auch jene im Spitalsbereich, endlich von der enorm großen Bürokratie entlastet werden, damit sie wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.38
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
13.38
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sozusagen als Klammer über die verschiedenen hier behandelten Anträge das Thema Sicherheit für Patientinnen und Patienten stellen. Beim Patientenmobilitätsgesetz geht es – das wurde bereits ausgeführt – um Sicherheit bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im In- und Ausland.
Es gibt im Rahmen der EU immer noch sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme. Das hat für manche, die im Ausland erkrankt sind, durchaus schlechte Folgen gehabt. Es erfolgt jetzt mit dieser Richtlinie ein Schritt in Richtung Harmonisierung dieser Gesundheitssysteme. Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ganz konkret, dass mit einer Vorabgenehmigung, die durch die österreichischen Krankenversicherungsträger erteilt wird, für eine große Zahl von Behandlungen im Ausland eine besondere Kostenerstattung besteht.
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