Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 117

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kenn­zeichen ist also keine Verbraucherinformation, sondern dient der Lebensmittel­überwachung. Aus dem Kennzeichen sind zum Beispiel Rückschlüsse auf den Herstel­lungsbetrieb möglich, nicht aber auf die Herkunft der Rohstoffe. Es dient der Gewähr­leistung der Lebensmittelsicherheit, indem es die Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Diese hygienerechtliche Kennzeichnung ist in Österreich unerlässlich, aber von der Her­kunftskennzeichnung, die in diesem Antrag eigentlich gemeint wurde, thematisch zu trennen.

Die verbesserte Herkunftskennzeichnung von Fleisch wurde in der umfassenden EU-Verbraucherinformationsverordnung geregelt. Darauf können wir aus österreichischer Sicht durchaus stolz sein, das war immerhin auch eine Forderung unseres Gesund­heits­ministers Alois Stöger und der österreichischen Bundesregierung, mit der wir uns europaweit durchsetzen konnten.

Künftig muss also – neben der bereits bestehenden Kennzeichnungsverpflichtung bei der Herkunft von Rindfleisch – auch Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Das bedeutet in Zukunft zum Beispiel – und so soll es ja auch sein –, dass Tiere im Inland geboren, gemästet und geschlachtet worden sein müssen, wenn österreichisches Rindfleisch draufsteht.

Ich sage noch einmal: Ja zu allem, was die Lebensmittelsicherheit, die Transparenz und die Hygienestandards für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Dieser Antrag des Kollegen Steinbichler erfüllt diese Kriterien jedoch leider nicht. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


14.11.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kucher hat zu Recht auf die EU-Verbraucherinformations­verord­nung hingewiesen. Aber, Herr Kollege Kucher, diese Regelung gilt ab Dezember 2014, und sie gilt nur für Frischfleisch, jedoch nicht für verarbeitete Produkte. Und genau das ist das Problem! Wo geht denn in Österreich Importware letztlich hin? Sie geht in die Wurst, sie geht dort hinein, wo man eben nicht nachschauen kann, woher das Fleisch kommt, und dann kommt die rot-weiß-rote Fahne drauf. Das ist der Trick, und um den geht es letztlich.

Es kann doch nicht sein, Herr Bundesminister, dass wir jährlich 400 000 Lebend­schweine zur Schlachtung importieren, die hier geschlachtet und verarbeitet und dann als österreichisches Qualitätsprodukt auf den Markt gebracht werden. So sieht es aus, und das ist einfach Konsumententäuschung! Insofern ist der Vorschlag des Kollegen Steinbichler in der Sache zu prüfen, weil die Herkunftsauslobung eine der zentralen Herkunftsfragen ist. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wo das Schnitzel her­kommt und wo die Rohstoffe der Wurst herkommen. Das ist die Herausforderung.

Ob die Maßnahme mit dem Schlachtstempel ausreicht oder ob es andere oder begleitende Maßnahmen braucht und wie man diese umsetzt, darüber können wir ja diskutieren.

Heute ist es so: Wenn ein Gastwirt in einen Schlachtbetrieb fährt und dort ein halbes Schwein kauft, das dann im Betrieb zerlegt und aufgearbeitet wird, so hat er ein Schwein, auf dem ein Genusstauglichkeitszeichen drauf ist, und zwar der AT-Stempel. Kollege Eßl, in Salzburg in den Tourismusbetrieben oder in Tirol, da kommen die Schweine nicht aus Österreich, sondern aus Deutschland oder aus Holland. (Abg.


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