Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 116

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Nachbarländern, aber auch aus diesen exotischen Ländern –, steht auf keinem Produkt aus diesem Fleisch: Dieses Fleisch kommt von den Seychellen.

Das sind diese großen Mängel, das ist die Konsumententäuschung, die uns schon seit Jahren beschäftigt. Uns wäre es am liebsten, wenn auf den Produkten klar draufsteht: Dieses Schweinefleisch ist aus Polen, ist aus der Ukraine, ist aus Dominica, ist aus Kanada oder was weiß ich woher. Es ist vollkommen egal, woher, nur für den Konsu­menten muss es ersichtlich sein. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

So werden Unmengen an Tonnen Schweinefleisch nach Österreich importiert, und die landen im Supermarkt meistens mit der schönen rot-weiß-roten Fahne – denn das ist ja nicht verboten –, meistens mit einem Alm-Hintergrund, mit einem Rind oder in dem Fall dann mit einem Schwein drauf, das glücklich lebt. Das ist absolute Konsumenten­täuschung. Hier sind wir wirklich gefordert, und ich ersuche darum, endlich die Eini­gung zwischen Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium zustande zu bringen, dass wir eine einheitliche und für den Konsumenten verständliche Produkt­kenn­zeichnung auf den Weg bringen.

Wir möchten das im Interesse der Konsumenten. Wir wollen keine Bevormundung. Der Konsument soll frei entscheiden können, denn ich bin nicht der Meinung, dass Schweine­fleisch aus Polen, aus Deutschland, aus Belgien oder irgendwoher schlechter ist als das österreichische Schweinefleisch, aber der Konsument muss erkennen können, woher das Fleisch kommt.

Dann geben Sie den österreichischen Landwirten eine Chance, die ihre Produkte hier unter strengsten Umwelt- und Tierschutzstandards produzieren und gute Qualität lie­fern und verhindern so, dass dem Konsumenten Schweinefleisch aus anderen, wo­möglich, so wie hier aufgezählt, exotischen Ländern untergejubelt wird. Das ist nämlich derzeit der Fall. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag, der zwar in eine Richtung mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen geht, aber vielmehr fordern wir eine Güte­kennzeichen-Regelung, die diesen Namen auch verdient und die die Konsumenten und die heimischen Bauern schützt. Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Steinbichler.)

14.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


14.08.39

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja zu allen Vorschlägen, die für Konsumentinnen und Konsumenten Lebensmittelsicherheit, Transparenz und Hygienestandards verbessern. Diese sind grundsätzlich zu begrüßen.

Was aber in diesem vorliegenden Antrag zur Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempeln gefordert wird, stellt keine Verbesserung dar, und es vermischt auch Fragen der hygienerechtlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Herkunfts­kennzeich­nung für Konsumentinnen und Konsumenten.

Das in diesem Antrag beschriebene Genusstauglichkeitskennzeichen beziehungsweise Identitätskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung für ein EU-einheitliches hygiene­rechtliches Symbol. Betriebe, die dieses Genusstauglichkeitskennzeichen verwenden dürfen, müssen höchste internationale Hygienestandards erfüllen. Dies wird auch sehr, sehr streng kontrolliert.

Diese Kennzeichnung ist aber nicht primär für die Endverbraucher gedacht, sondern für die Überwachungsbehörden und die Handelspartner. Das Genusstauglichkeits-


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