Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 130

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auf Aufklärung, und da sollten wir alle Möglichkeiten ausnutzen. (Beifall beim Team Stronach.)

Da in diesem Bericht brisantes Material drinnen ist, da wir noch nicht alle Auskunfts­personen, die wir wollten, bekommen haben, stelle ich den Rückverweisungsantrag dieses Rechnungshofberichtes an den Rechnungshofausschuss, weil Kontrolle und Aufklärung erfolgen müssen und das nur zu einem kleinen Bruchteil im letzten Ausschuss geschehen ist. Sie haben jetzt die Möglichkeit, klüger zu werden und diesem unserem Antrag auf Rückverweisung in den Rechnungshofausschuss zuzu­stim­men. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Kogler: Warum wird der Minister Pröll immer versteckt? Wo ist sein Versteck?)

14.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


14.55.27

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben in der vergangenen Gesetzgebungsperiode zweimal diesen Bericht diskutieren wollen. Durch eine Blockade der Ladungsliste war es nicht möglich, ihn zu diskutieren. In der Zwischenzeit gab es eine Wahl und eine Konstituierung dieses Parlaments, und darum diskutieren wir diesen Bericht erst jetzt im Jahre 2014, und er wird möglichst zeitnahe diskutiert.

Im Jahre 2008 wurde in Österreich ein Bankenpaket geschnürt. Es ging damals darum, die Lage im Banken- und Wirtschaftssektor zu stabilisieren. Die Zielsetzung war, national eine rechtliche Grundlage zu schaffen für Maßnahmen des Bundes. Erstens: Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes Österreich; zweitens: Vermeidung einer beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens in Österreich; drittens: Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts; und viertens: Schutz der österreichischen Volkswirtschaft. Das war also ein klarer Auftrag von Seiten des Gesetzgebers.

Im September 2009 erfolgte dann der Beschluss zu dieser Prüfung durch den Rech­nungshof, und der Rechnungshof hat eingehend von Oktober bis Dezember 2010 die Vollziehung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) und des Interbankmarkt­stär­kungsgesetzes (IBSG) geprüft.

Insgesamt, und das haben meine Vorredner schon betont, ist dieser Rechnungs­hof­bericht ein durchaus komplexer. Es gab sechs beteiligte Einrichtungen, Institutionen, und es hätte hier, gerade was den Ablauf und die Organisation betrifft, durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gegeben, es wäre effizienter und schneller und vielleicht auch abgestimmter zu erledigen gewesen.

Die Kritikpunkte: Es ging um eine Bündelung der Vollzugsagenden, um eine Nutzung der Kernkompetenzen, Dividendensicherheit bei Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank, mangelhafte Auflagenkontrolle. Der Bund hätte bei den gestützten Instituten mitpartizipieren können sollen. Weiters ging es um die Einhaltung vergabe­rechtlicher Vorgaben, eingeräumte Prüfungs- und Einsichtsrechte – hier hat der Rech­nungshof gerade bei der FIMBAG Mängel festgestellt – und um die Einhaltung der Vertragsschablonenverordnung bei Vorstandsvergütungen.

Insgesamt stellt der Rechnungshof diesem Bankenpaket aber ein durchaus positives Zeugnis aus. Die Zielsetzungen wurden erreicht. Es ist gelungen, die Eigenmittel und Kapitalquoten der in Österreich systemrelevanten Banken zu erhöhen. Die Situation der Kreditinstitute in der weltweiten Banken- und Schuldenkrise konnte nachhaltig stabilisiert werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und der Europäischen Kommission, welche in dieses Paket eingeweiht und eingebunden war,


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