Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 132

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schusses zuzustimmen, eine unverständliche Fehlentscheidung. Auch der Unwille, konsequente Lehren aus dem Milliardendebakel zu ziehen, ist schwer nachvollziehbar.

Dass die Debatte um den österreichischen Föderalismus und dessen moderne Ausgestaltung, basierend auf umfassenden Reformen, ohne maßgeblichen Erfolg geführt wird, hat mehrere Gründe. Abgesehen von der mangelnden Entschlossenheit der Entscheidungsträger ist hierfür auch fehlender Wille ins Feld zu führen.

Dabei wäre es problemlos möglich, dem fruchtlosen Kräftemessen auf verschiedenen Ebenen logische und naheliegende Reformen entgegenzusetzen. Während eine umfas­sende - parlamentarische - Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik unumgänglich  ist, könnten die wesentlichen Eckpunkte einer österreichischen Föde­ralismusreform sofort umgesetzt werden.

Über diese Eckpunkte herrscht unter ExpertInnen längst Einvernehmen und deren Umsetzung hätte einen vielfach höheren Schutz gegen finanzielles Missmanagement zur Folge.

Michael Spindelegger hat erst kürzlich in der ORF Pressestunde (ORF Pressestunde; 23.3.2014) betont, wie wichtig es wäre, solches Missmanagement in Zukunft zu vermeiden und hat dabei auf ein geplantes Paket verwiesen, das - basierend auf einer einheitlichen Rechnungslegung, einem Spekulationsverbot und einem "ordentlichen" Bankeninsolvenzrecht - weitere Finanzskandale verhindern soll. Angesichts dieser Aussagen ist unverständlich, dass Vorstöße in diese Richtung seitens der Oppositionsparteien immer wieder abgelehnt wurden.

So wurde seitens der NEOS in der OTS0112 vom 26. Februar 2012 die notwendige Vereinheitlichung der Rechnungslegung thematisiert: Laut Finanz-Verfassungsgesetz könnte die Bundesregierung die Länder auf eine einheitliche Rechungslegung ver­pflichten. Misswirtschaft, wie sie unter anderem in Salzburg jahrelang unbemerkt von statten ging, könnte so der Riegel vorgeschoben werden. "Genau jene verfassungs­rechtlichen Bestimmungen, die es möglich machen würden, die finanzielle Situation der Bundesländer transparent darzustellen, werden in Österreich seit Jahrzehnten nicht gelebt", so NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable. Aus diesem Grund haben NEOS über einen Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert gem. § 16 Abs. 1 F-VG eine entsprechende Verordnung zu erlassen. "Dass dieses Kontrollinstrument bislang nicht genutzt wird, lässt vermuten, dass der Finanzminister keinen Handlungsbedarf sieht. Ich bin aber sicher, dass die ÖsterreicherInnen nach Hypo, Salzburg oder Linz nicht noch einen hausgemachten Finanzskandal ausbaden wollen."

Auch darüber hinaus wurde von NEOS eine rasche Umsetzung unzähliger essentieller Maßnahmen gefordert, wie etwa die Parlamentskorrespondenz am 25. Februar 2014 berichtet: Angesichts der Milliarden an Steuergeldern, die das Hypo-Debakel kosten wird, sei es nun die Pflicht der Politik, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, betonte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz und legte in diesem Sinn ein 10-Punkte-Paket mit entsprechenden Entschließungsanträgen vor. Er forderte darin zunächst die Verankerung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, die Offenlegung der Schulden und Haftungen der Länder sowie ein Bankeninsolvenzrecht. Handlungsbedarf sah er aber auch hinsichtlich einer Neuordnung des Föderalismus und einer Modernisierung und Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Länder. Darüber hinaus sollte seiner Meinung nach die Prüfkompetenz der Rechnungshofes auch auf Staatsbeteiligungen bis 25% ausgeweitet werden.

Die vom Finanzminister derzeit in den Raum gestellten Reformen umfassen nur wenige der unzähligen Vorstöße, die seit Jahren zur Umsetzung eines modernen Rahmens für den österreichischen Föderalismus diskutiert werden. Auch die seitens


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