Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 134

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Ein deutliches Attest für die Intransparenz der Länderfinanzen ist der Rechnungs­hofbericht zur Haushaltsstruktur der Länder (Steiermark 2009/4):

"Die in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Finanzschulden der Länder erhöhten sich von 2,7 Mrd. EUR (2002) auf 4,5 Mrd. EUR (2007). Die diesbezüglichen Nachweise der Länder enthielten allerdings keine Angaben über die außerbudgetären Schulden von Landesgesellschaften und Landesfonds. Die nicht fälligen Verwaltungs­schulden betrugen im Jahr 2007 13 Mrd. EUR; von 2005 auf 2006 war eine Steigerung um mehr als 2 Mrd. EUR bzw. über 20 % feststellbar. Die Erfassung und Darstellung dieser Schulden erfolgte in unterschiedlicher Genauigkeit. Ein umfassender Schulden­vergleich zwischen den Ländern nur auf Basis ihrer Rechnungsabschlüsse war aus diesen Gründen nicht möglich." (Rechnungshof: Haushaltsstruktur der Länder/Steier­mark 2009/4; S. 6)

Zur selben Schlussfolgerung kommt der Rechnungshofbericht "Gemeindequerschnitt - Allgemeiner Teil" zur Finanztransparenz auf Gemeindeebene:

"Die auf der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) basierenden Rechenwerke der Gemeinden boten keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinden. Dadurch waren Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben und fehlten den Verantwortlichen entscheidungs­wesentliche und valide Daten zur Haushaltssteuerung.

Vor allem aber auch im Hinblick auf unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen und die Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sah der RH dringenden Handlungsbedarf:

Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg sind aufgrund der Rechnungsabschlüsse nur eingeschränkt möglich;

die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sind rein zahlungsorientiert aufgebaut; die Vermögens- und Ertragslage ist unvollständig dargestellt, Vermögensabgänge wirken sich zwar als Einnahmen aus, ohne dass allerdings die VRV dem Vermö­gensverlust ausreichende Bedeutung beimisst; für wichtige Bereiche des Rechnungs­wesens fehlen Regelungen (z.B. zur Aktivierung und Bewertung des Vermögens);

durch Ausgliederungen sind Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen;

wichtige Begriffe des Rechnungswesens, wie etwa die "nicht fälligen Verwaltungs­schulden", die "Finanzschulden" oder die "Rücklagen" sind nicht definiert (daher unter­schiedliche/unübersichtliche Darstellung der Verbindlichkeiten);

Regelungen für die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (soge­nannte nicht fällige Verwaltungsschulden) und Sonderfinanzierungen (Leasing) fehlen;

vor allem die Rechnungsabschlüsse sind - im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben (Kohärenz der Rechnungslegungsvorschriften und -verfahren) - uneinheitlich und ohne Zusatzinformationen nicht vergleichbar, z.B. durch die Erfassung und Darstellung der Schulden in unterschiedlicher Genauigkeit;

das Rechnungswesen bietet angesichts der komplexen Finanzverflechtungen zwi­schen den Gebietskörperschaften nicht jene Informationen, die für eine gesamt­staatliche Steuerung erforderlich sind;

die landesrechtlichen Regelungen zur mittelfristigen Haushaltsplanung der Länder und Gemeinden sind unterschiedlich, weshalb die Planungsdokumente der einzelnen staatlichen Ebenen nicht aufeinander abgestimmt sind und nach Inhalt, Planungs­zeitraum, Geltungsdauer und Aktualität stark voneinander abweichen." (Rechnungshof: Gemeindequerschnitt – Allgemeiner Teil/Kärnten 2013/9; S. 12-13)

 


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