Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 135

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Eine grundlegende Konsequenz kann aus diesen Berichten gezogen werden: Es mangelt an einem zeitgerechten, transparenten Rechnungswesen, attestiert auch Rechnungshofpräsident Moser in diesem Zusammenhang:

"Ja, wir haben schon 2009 in einem Bericht aufgezeigt, dass die Rechnungs­ab­schlüsse der Länder und Gemeinden nicht vollständig sind und nicht das wahre Bild der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften wiedergeben. Das ist in einer Situation, in der die finanziellen Mittel immer knapper werden, untragbar. Jedes Land stellt die Schulden unterschiedlich dar. Haftungen wurden einmal dargestellt, einmal nicht, die Kontrolle durch den Landtag wurde durch die Intransparenz des Rechnungs­wesens massiv beeinträchtigt.", so Rechnungshofpräsident Josef Moser in "Die Presse". („Die Presse“, Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014)

Folglich lassen sich auch hier konkrete Maßnahmen ableiten.

Einheitliche Rechnungslegung

Neben eingeschränkten Prüfkompetenzen lässt sich die nicht vorhandene einheitliche Rechnungslegung als Hauptargument ins Feld führen, wenn es darum geht, die Gründe für unentdecktes finanzielles Missmanagement zu eruieren. Trotz der immer wiederkehrenden Kritik am derzeitigen Ist-Zustand sind wesentliche Reformen nach wie vor nicht initiiert. Selbst Finanzminister Spindelegger stellte in der Pressestunde vom 23.3.2014 fest, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dass bereits seine Vorgän­gerInnen hier mehr als säumig waren, macht die Sache nicht besser. Darüber hinaus stellt der Finanzminister der Umsetzung der seit Jahren offenen Forderungen von ExpertInnen einen Diskurs mit den Ländern voran. Damit negiert er seine verfas­sungsrechtlichen Kompetenzen und stellt darüber hinaus innerparteiliche Interessens­konflikte über die mit seinem Amt verbundenen Pflichten.

Wie es um die finanzielle Lage des Staates steht, lässt sich nämlich zum jetzigen Zeitpunkt nur erahnen. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rech­nungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungs­wesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung ("Doppik") gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus.

So sieht das auch der Rechnungshof:

"Hinsichtlich der Aussagekraft des öffentlichen Rechnungswesens sind seit mehreren Jahren größere Veränderungen in Lehre und internationaler Praxis zu beobachten. Kritik an der in Österreich derzeit noch verwendeten zahlungsorientierten Form (Kameralistik) gibt es u.a., weil sie über die tatsächliche finanzielle Lage einer Gebietskörperschaft, d.h. über den Jahreserfolg bzw. die tatsächliche Höhe von Vermögen und Schulden einschließlich der ausgegliederten Organisationseinheiten, keine hinreichenden Informationen liefert. Darauf basierende politische Entschei­dungen stützen sich deshalb vielfach auf eine unzureichende ökonomische Grundlage; es besteht die Gefahr, dass mehr Lasten an künftige Generationen weitergegeben werden, als in den kameralistischen Darstellungen transparent gemacht wird." (Rech­nungs­hof: Haushaltsstruktur der Länder/Steiermark 2009/4, S. 4)

Auch der Bericht des Rechnungshofes zu Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol kommt zu diesem Schluss:

 


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