Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 139

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ob die Möglichkeit der Zwangsverwaltung bestehen kann und wie sich die Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft auswirkt.

Mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz für Transparenz sorgen

Auch das Finanzausgleichsgesetz muss unter Gesichtspunkten des Gemeinwohls debattiert werden. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht einige begrüßens­werte Reformen in diesem Zusammenhang vor:

"Maßnahmen: Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG- Vereinbarungen - soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind - stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln."

Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:

Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst;

Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers;

Aufgabenadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden;

Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskör­perschaften ist zu prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisig­keiten sind zu realisieren." (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 112)

Zwar unterstützen wir die Vorhaben der Bundesregierung, kritisieren jedoch die Umsetzung in dreifacher Hinsicht. Der bestehende Finanzausgleich wird zum wieder­holten Male bis 2016 verlängert. Insofern werden unbedingt notwendige Reformen nach hinten verschoben. Auch der Arbeitsplan bis 2016 scheint höchst unrealistisch, wenn der Bundesregierung erst bis Ende 2015 ein Entwurf seitens der Arbeitsgruppe übermittelt werden soll. Diesem Entwurf werden wohl Verhandlungen zwischen Bund und Ländern/Gemeinden folgen, weswegen eine zeitgerechte Umset­zung unrealistisch ist. Darüber hinaus sind die Reformvorgaben der Bundesregierung nicht weitreichend genug:

"Auch und gerade im internationalen Vergleich ist Österreich ein stark zentralisierter Föderalstaat. Dies manifestiert sich in einer Reihe von Aufgaben- und Ausgaben­bereichen, in denen gemeinsame Zuständigkeiten und dementsprechend Mischfinan­zierungen bestehen. Das föderale Abgabensystem basiert auf einer ausgeprägten und mit den Änderungen durch das geltende Finanzausgleichsgesetz 2005 weiter gestärkten Verbundkomponente. Dies impliziert eine nur schwache subnationale Abgabenautonomie, sodass vielfach Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsver­antwortung auseinanderfallen. Gleichzeitig ist die Transferabhängigkeit vor allem der Länder groß und das intragovernmentale Transfergeflecht zunehmend komplex und intransparent." (Margit Schratzenstaller (2008): Der neue Finanzausgleich 2008 bis 2013: Grundsätzliche Reform wieder verschoben, WIFO Monatsberichte 1/2008), wird in einem WIFO-Bericht 2008 attestiert.

 


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