6. Können von Seiten des BMF für die Aufstellungen von Schulden, Haftungen und Finanzgeschäften in den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften und anhängenden Körperschaften und Unternehmen Vollständigkeitsgarantien abgegeben werden? Wenn nein, warum nicht?
7. Seit wann werden Haftungen der Bundesländer und Gemeinden für Hypothekenbanken und Sparkassen in deren Rechnungsabschlüssen betragsmäßig beziffert, wie es die VRV und ihre Vorgängervorschriften vorsehen bzw. vorgesehen haben (anzuwenden seit dem Rechnungsjahr 1950)? Wir ersuchen Sie um eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer und alle der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshof unterliegenden Gemeinden, wobei sowohl das Jahr der erstmaligen Nennung der Haftung als auch der erstmaligen betragsmäßigen Ausweisung gesondert auszuweisen sind.
8. In welcher Form werden Finanzgeschäfte, seien es risikoaverse oder risikoaffine Finanzgeschäfte (z.B. Derivatgeschäfte), in den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften bis dato ausgewiesen, und wenn dies nicht der Fall ist, warum wird die Möglichkeit dazu nicht einheitlich für alle Gebietskörperschaften und anhängende Körperschaften und Unternehmen durch das BMF sichergestellt, eben auch über die VRV?
II Einheitliches Rechnungswesen
9. Planen Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV? Wann soll diese in Kraft treten? Warum ist das bislang noch nicht geschehen, obwohl die Anforderung dazu verstärkt schon seit dem EU-Beitritt Österreichs, der "Umwandlung" von Landeshypothekenanstalten in Universalbanken und der Vornahme von Finanzgeschäften (z.B. Derivatgeschäften) schon lange bestand?
10. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Halten Sie den im Regierungsprogramm 2013-2018 vorgelegten Zeitplan für realistisch?
11. Warum wird im Regierungsprogramm hinsichtlich des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften zwischen Vorschriften, die auf der Grundlage der geltenden Rechtslage zu erlassen sein werden und solchen, für die 15a-Vereinbarungen notwendig sein sollen, differenziert?
12. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Werden derzeit Gespräche mit den Ländern/Gemeinden in diesem Zusammenhang geführt?
13. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, welche Rolle soll Ihres Erachtens das Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Komitee (VR-Komitee) in diesem Zusammenhang einnehmen?
14. Wenn Sie keine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, wie wollen Sie auf andere Weise ein einheitliches Rechnungswesen gewährleisten?
15. Warum Sie haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin diese Verordnung nicht erlassen, obwohl diese seit Jahren seitens öffentlicher Stellen und ExpertenInnen eingefordert wird?
16. Werden Sie sich zur Empfehlung des Rechnungshofs an das Land Kärnten äußern, den Zukunftsfonds aus dem Bereich der Kärntner Landesholding herauszulösen bzw. überhaupt aufzulösen, um ihn dem Haftungszugriff auf die Kärntner Landesholding zu entziehen und Schulden das Landes Kärnten mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln zu tilgen (Rechnungshofbericht Kärnten 2013/2)? Halten Sie diese Empfehlung
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