für rechtlich einwandfrei? Halten Sie diese Empfehlung für zweckmäßig und hilfreich? Wenn nein, warum nicht?
17. In welcher Form haben Sie und Ihre VorgängerInnen - wenigstens in den letzten 20 Jahren - von Ihrem in § 16 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht, hinsichtlich einheitlicher Schuldendarstellung, Transparenz von Haftungen und Finanzgeschäften, Auskünfte über die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften einzuholen? Um eine aussagekräftige und übersichtliche Darstellung wird ersucht.
III Prüfkompetenzen ausweiten
18. Wird von Ihrer Seite angedacht, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes weiter auszuweiten?
19. Wenn ja, wann sollen die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden?
20. Wenn ja, welche Kompetenzen soll der Rechnungshof dazugewinnen?
21. Wenn ja, möchten Sie dem Nationalrat vorschlagen, die derzeit gesetzlich im Art. 126b Bundes- Verfassungsgesetz verankerte Beteiligungsschwelle von 50% Beteiligung des Bundes bzw. der Länder herabzusetzen?
22. Wenn ja, möchten Sie die Prüfkompetenz hinsichtlich der Gemeindegröße von 10.000 EinwohnerInnen erweitern?
23. Wenn ja, möchten Sie dem Rechnungshof die Möglichkeit einer Prüfung der Direktförderungen der EU einräumen?
24. Wenn nein, wie möchten Sie ansonsten Transparenz hinsichtlich des Schuldenstandes und der Höhe der Haftungen der Länder garantieren?
25. Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der gesetzlich verankerten Beteiligungsschwelle von 50%, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?
26. Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der Einwohnerschwelle von 10.000 für Gemeinden, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?
27. Wenn nein, warum wird dem Rechnungshof keine Prüfmöglichkeit von Direktförderungen der EU eingeräumt, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?
28. Um seine Prüfkompetenzen wahrnehmen zu können, muss der Rechnungshof adäquat personell ausgestattet sein - sehen Sie das gewährleistet?
29. Treten Sie dafür ein, dass es eine Aufsicht des Bundes über die Länderbudgets gibt?
III Rechtsklarheit durch ein Insolvenzrecht
30. Sind von Ihrer Seite Gesetzesvorlagen betreffend ein Insolvenzrecht von Gebietskörperschaften geplant?
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