Da sind Sie, Herr Finanzminister, in der Verantwortung. Ich spreche hier nicht nur von Finanzkontrolle, sondern auch von Reformen, die es ermöglichen würden, abseits von neuen Steuerpaketen die Budgetkonsolidierung zu garantieren.
Jetzt reden wir ja schon wieder von den nächsten Steuerpaketen, die auf die Bevölkerung zukommen. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Schuldenstand der Republik auf ungefähr 254 Milliarden € fast verdoppelt, und da sind die in den Gebietskörperschaften versteckten Haftungen und Schulden noch nicht einmal berücksichtigt. Da ist ja noch gar nicht berücksichtigt, was die alles ausgelagert haben und wo es Minder-heitsbeteiligung gibt für Schulden, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.
Mir ist unverständlich, wie man angesichts der horrenden Zahlen, die vorliegen, wissend, dass es noch weit höhere versteckte Beträge gibt, nicht sofort Reformen einleitet, die verhindern, dass durch eklatantes Missmanagement in Gebietskörperschaften noch einmal solche Katastrophen entstehen, wie sie in Kärnten jetzt eben entstanden sind.
Der Rechnungshof hat das schon öfter kritisiert, und Präsident Moser hat selbst in einem Interview mit der „Presse“ kürzlich gesagt – ich zitiere wörtlich –, „dass die Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden nicht vollständig sind und nicht das wahre Bild der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften wiedergeben“.
Wenn das kein Aufruf zum Handeln ist! Die geben nicht das wahre Bild dessen wieder, was die Tatsachen sind!
Nun, Herr Finanzminister, Sie haben ein Länderpaket in den Raum gestellt, das auf einheitlicher Rechnungslegung, auf einem Spekulationsverbot und einem Bankeninsolvenzrecht aufbaut. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Sie es umsetzen, doch wird es zu wenig bleiben, wenn Sie es dabei belassen.
Wir unterstützen dieses Paket, aber wir sehen es in der Reichweite der Reformen kritisch. Was Österreich braucht und was Österreich und die Bundesregierung den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldet, sind umfassende Strukturreformen und keine alleinstehenden Einzelmaßnahmen. Dabei geht es uns, wie gesagt, um Konzepte, die schon bekannt sind, deren Sinnhaftigkeit bereits belegt ist und deren Umsetzung absolut überfällig ist.
Es geht in einem ersten Schritt um die Finanzkontrolle: Wie steht es um den Schuldenstand und um die Haftungen der Bundesländer? Das ist fraglich. Man möchte meinen, solche wesentlichen Kennzahlen würden offen daliegen und wären vergleichbar – sind sie eben nicht, das ist die Tragik. Das liegt in erster Linie an der noch immer nicht umgesetzten einheitlichen Rechnungslegung.
Vor gut einem Jahr, als wir über das Thema Salzburg diskutiert haben, ist der damalige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Markus Wallner gefragt worden: Vorarlberg ist ja da vorbildlich, ihr habt ja die doppelte Buchhaltung, wären Sie dafür, dass andere Bundesländer das auch einführen? Und er hat in der ZiB 2 gesagt: Das geht mir jetzt zu schnell. – Ich weiß nicht, was man in der ÖVP noch alles braucht, außer dem, was wir in Salzburg und in Kärnten erlebt haben.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung der Länder und Gemeinden sind nicht weitreichend genug, damit wir vergleichbare Zahlen errechnen können. Wir finden uns in dieser absurden Situation wieder: Wir wissen, dass Geld fehlt, aber wir wissen nicht, wie viel genau. Wir wissen nicht, wie die einzelnen Länder dastehen und wie sie im Vergleich zueinander performen. Das wäre ungefähr so, als wüsste man bei der Firma SPAR nicht, wie die einzelnen Regionaldirektionen performen, weil man sie nicht vergleichen kann, weil jeder seine Zahlen unterschiedlich darstellt.
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